Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 059/21  

 
 
Betreff: Sanierungsgebiet "Innenstadt Schmalkalden"
hier: Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Hauck, Bianka
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.06.2021 
14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
30.06.2021    Erweiterte Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Stadtrat Entscheidung
12.07.2021 
18. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (053/21S)
Anlagen:
16_P_Maßnahmenplan_15-09-17

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Auf der Grundlage des § 142 Abs.3 Satz 4 BauGB, der Überleitungsvorschrift § 235 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 39 der Thüringer Kommunalordnung wird die Frist für die Durchführung der Sanierung innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt Schmalkalden“ bis zum 31.12.2030 verlängert.

 

 

 

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Begründung:

 

Seit dem 1. Januar 2007 ist gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB bei dem Beschluss über die Sanierungsatzung zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll.

Diese Frist soll nach dem Gesetz 15 Jahre nicht überschreiten.

Für Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, regelt die Überleitungsvorschrift des § 235 Abs. 4 BauGB, dass diese Satzungen spätestens bis zum 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Abs.1 Satz 4 BauGB aufzuheben sind.

Ist die Sanierung bis zu diesem Zeitpunkt nicht durchzuführen, kann die Stadt im Einzelfall entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB durch Beschluss die in der Überleitungsvorschrift gesetzlich vorgegebene Frist verlängern.

 

Die Sanierungssatzung der Stadt Schmalkalden für das förmlich festgelegt Sanierungsgebiet „Innenstadt Schmalkalden“ ist mit der Bekanntmachung am 20.05.1996 in Kraft getreten und wäre somit

gemäß § 235 Abs. 4 BauGB spätestens zum 31.12.2021 aufzuheben. Gemäß der aktuellen Rahmenplanfortschreibung vom 28.10.2015 sind unter anderem noch folgende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen:

 

Quartierkonzepte mit Umsetzung

-          Hofstatt/Posthof

-          Weidebrunner Tor

-          Pfaffengasse

-          Rückersgasse

-          Bahnhofstraße

-           

Straßen, Wege, Plätze

-          Weidebrunner Gasse/ Neumarkt

-          Weidebrunner Tor

-          Obertor

-          Künkelsgasse

-          Platz Fontaine

-          Hölzersgasse

-          Erbscher Garten

-           

Fortschreibung städtebaulicher Planungen

-          Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

-           

Sanierung und Entwicklung von Gebäuden

-          Neumarkt 7

-          Hessenhof

-          Kirchhof 2

-          Außenhaut Rathauskomplex

-          Kirchhof 13

-          Altmarkt 10

-          Totenhofkirche

-          Altmarkt 5

-          Weidebrunner Gasse 15

 

 

Diese und die im anliegenden Maßnahmeplan aufgestellten Vorhaben können bis zum 31.12.2021 nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden.

Zur Erreichung der dargestellten Sanierungsziele ist eine Verlängerung der gesetzlichen Frist bis zum 31.12.2030 erforderlich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

22.06.2021

7

-

-

X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

30.06.2021

7

-

-

X

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 16_P_Maßnahmenplan_15-09-17 (3065 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   01.07.2021 07:52:28   Michaela Dehler