Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" der Stadt Schmalkalden gem. § 2 BauGB Hier: Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf vom Februar 2021   

 
 
18. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 16 Beschluss:057/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 071/21 Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" der Stadt Schmalkalden gem. § 2 BauGB
Hier: Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf vom Februar 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bischoff, Michel

 

Die TOPs 16 und 17 werden ebenfalls gemeinsam beraten.

 

Der Bürgermeister informiert über drei wesentliche Punkte aus der Abwägung:

  1. In Sachen Ausgleichsmaßnahmen der Fauna (z.B. Uferschwalbe) wurden weitere Ersatzmaßnahmen erforderlich. Dem wurde entsprechend Rechnung getragen.
  2. Die Abstimmung mit dem Straßenbauamt und dem Flurneuordnungsamt gestaltete sich mitunter schwierig, da der Rechtsrahmen des jetzigen Bebauungsplans B 19 vom Rechtsrahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Straßenbau der L 1026 abweicht, insbesondere hinsichtlich Ausgleichsmaßnahmen. Mittlerweile konnte aber eine Einigung erzielt werden.
  3. Der Bebauungsplan B 19 überschneidet sich mit einer Baugenehmigung der Sandgrube. Hier konnten Vereinbarungen getroffen werden, die der Stadt eine Abweichung von der Baugenehmigung zugunsten des Bebauungsplanes ermöglichen. Dafür wird die Baugenehmigung zeitweise außer Kraft gesetzt, jedoch ohne Haushaltsrelevanz. Die Eigentumsfragen und der damit verbundene Umgang mit der Baugenehmigung werden stufenweise geklärt.

 

Weiterhin wurde bei der Abwägung thematisiert, ob die Ausgleichsmaßnahmen entsprechend in Niederschmalkalden oder Wernshausen umgesetzt werden können anstatt in anderen Ortsteilen. Da aber die Ausgleichsmaßnahmen dazu führen, dass bestimmte Bereiche der Bewirtschaftung entzogen und der Natur überlassen werden, sind diese Flächen nicht mehr für die Naherholung geeignet. Dennoch ist vorgesehen und politisch gewollt, für Niederschmalkalden in einem bestimmten Bereich eine Naherholungsmöglichkeit einzuräumen. Der Rahmen hierfür wird außerhalb des Bebauungsplan-Verfahrens B 19 geschaffen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Liebaug erläutert Herr Kaminski, dass der Fördermittelbescheid noch nicht vorliegt. Dafür wird die rechtsaufsichtliche Würdigung benötigt, für die unter TOP 19 der heutigen öffentlichen Sitzung zunächst der Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Gewerbegebiets B 19 gefasst werden muss.

 

Unter anderem aufgrund der Kostenentwicklung von ursprünglich 22 auf jetzt 27 Mio. € äußert Herr Abicht         Bedenken.

 

Herr Kaiser sieht in der Entwicklung des Gewerbegebietes B 19 einen wichtigen Schritt für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Schmalkalden. Bemerkenswert für ihn ist erstens, dass für die künftigen Gewerbeflächen Nachfrage besteht, sowie zweitens, dass eine gute Vorbereitung und umfangreiche Planung seitens Stadtverwaltung, Planungsbüro usw., bis hin zur Beschlussreife, in relativ kurzer Zeit erfolgte.

 

Herr Danz stimmt den Ausführungen von Herrn Kaiser zu. Auch seine Fraktion betrachtet die Entwicklung des Gewerbegebietes B 19 als wichtigen Baustein für die weiterhin gute Entwicklung der Stadt Schmalkalden.

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Abgestimmt wird nun zunächst über TOP 16, anschließend über TOP 17. Beiden Beschlussvorlagen wird mehrheitlich zugestimmt.

 

 


Beschluss Nr. 057/21S

 

  1. Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB enthaltenen Anregungen hat der Stadtrat entsprechend Anlage 1 zu diesem Beschluss mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)         berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von

 

- Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 210, Jorge-Semprún-Platz 4; 99423 WEIMAR

- Landratsamt Schmalkalden-Meinigen, Bauamt/Kreisplanung, Obertshäuser Platz 1,

  98617 MEININGEN

- Thüringer Forstamt Schmalkalden, Schlossberg 11, 98574 SCHMALKALDEN

- Thüringer Landesamt f. Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Carl-August-Allee 8-10, 99423 WEIMAR

- Landesamt f. Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Meiningen, Hoffnung 30,  

  98574 SCHMALKALDEN

- Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Zweigstelle Meiningen, Franken-

  tal 1, 98617 MEININGEN

  und Ref. 42 / Agrarstruktur, August-Bebel-Str. 2, 36433 BAD SALZUNGEN

- Thüringer Landesamt f. Bau und Verkehr, Region Südwest, Hohenwindenstr. 14, 99086 ERFURT

- Polizeiinspektion Schmalkalden-Meiningen, Leipziger Str. 21, 98617 MEININGEN

- Werraenergie GmbH, August-Bebel-Str. 36 – 38, 36433 BAD SALZUNGEN

- TEN Thüringer Energienetze GmbH, Netzbetrieb Region Mitte, Schwerborner Str. 30, 99087 ERFURT

- Tauber Delaborierung GmbH, Osterlange 25, 99198 ELXLEBEN

- GDMcom, Braunstr. 7, 04347 LEIPZIG

- TransnetBW GmbH SuedLink, Pariser Platz/Osloser Str. 15-17, 70173 STUTTGART

- Telefonica germany GmbH & Co.KG, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 MÜNCHEN

- Bund f. Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Kreisverband, Wintergasse 8,

  98617 MEININGEN

 

b)         ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von:

 

- Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege Petersberg

  Haus 12, 99084 ERFURT

- Thüringisches Landesamt f. Archäologie u. Denkmalpflege, Abt. Archäologie; Waldhaussiedlung 8,

  98630 RÖMHILD

- Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstr. 37, 99097 ERFURT

- 50Hertz Transmission GmbH, Heidestr. 2, 10557 BERLIN

- Vodafon Kabel Deutschland GmbH, Südwestpark 1, 90449 NÜRNBERG

- TenneT TSO GmbH SuedLink, Bernecker Str. 70, 95448 BAYREUTH

- Gemeinde Floh-Seligenthal, Bahnhofstr. 4, 98539 FLOH-SELINGENTHAL

- Stadtverwaltung Steinbach-Hallenbach, Rathausplatz 2, 98587 STEINBACH-HALLENBACH

- Ericsson Service GmbH, Prinzenallee 21, 40549 DÜSSELDORF

- Thüringer Netkom GmbH, Schwanseestr. 13, 99423 WEIMAR

 

c)         Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch bis zum 28.05.2021 nicht geäußert:

- Industrie- und Handelskammer Südthüringen, Bahnhofstr. 4 – 8, 98527 SUHL

- Handwerkskammer Südthüringen, Rosa-Luxemburg-Str. 7 – 9, 98527 SUHL

- GEspringWasser Schmalkalden, Gothaer Str. 2a, 98574 SCHMALKALDEN

- Deutsche Telekom, T-Com, PF 900102, 9914 ERFURT

- Energieversorgung Schmalkalden GmbH, Auer Gasse 2 – 4, 98574 SCHMALKALDEN

- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (BNetzA),

  Tulpenfeld 4, 53113 BONN

- Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra, Marktwasserweg 2, 98617 MEININGEN

- Gemeinde Schwallungen, Lindenhöhe 10, 98590 SCHWALLUNGEN

- Gemeinde Breitungen, Rathausstr. 24, 98597 BREITUNGEN

 

d) Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen durch 3 Bürger/Einwender vorgebracht.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen.

 

3. Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

4. Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

15

1

7

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