Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat wählt folgende Personen in den Kommunalen Seniorenbeirat der Hochschulstadt Schmalkalden:
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Begründung:
Gemäß der Satzung des Kommunalen Seniorenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden vom 19.03.2015 wird der Kommunale Seniorenbeirat der Hochschulstadt Schmalkalden durch den Stadtrat der Stadt Schmalkalden gewählt. Die für die Stadtratssitzung am 07.12.2020 geplante Durchführung der Wahl wurde aufgrund der Corona-Pandemie einvernehmlich mit dem amtierenden Kommunalen Seniorenbeirat – in der Hoffnung sinkender 7-Tage-Inzidenzen (RKI) im Freistaat Thüringen und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sowie eines gesunkenen Ansteckungsrisikos für alle Beteiligten – auf den Sommer 2021 verschoben.
Daher wurden die Fraktionen des Stadtrates Schmalkalden sowie die Seniorenorganisationen der Stadt Schmalkalden zur Einreichung von Wahlvorschlägen erstmals im Amtsblatt 10/2020 der Stadt Schmalkalden aufgerufen. Parallel dazu erfolgte dieser Aufruf an die genannten vorschlagsberechtigen Gremien per Anschreiben vom 30.09.2020. Aufgrund der Verschiebung wurde in den Amtsblättern 12/2020, 03/2021 sowie 05/2021 an die Einreichung von Wahlvorschlägen bis spätestens zum 31.05.2021 erinnert (verlängerte Frist). Weiterhin wurde den Vorschlagsberechtigten die anstehende Wahl sowie die Möglichkeit zur Einreichung von Wahlvorschlägen per E-Mail am 20.05.2021 in Erinnerung gerufen.
Für die Besetzung des Kommunalen Seniorenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht:
Entsprechend der Satzung des Kommunalen Seniorenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden besteht der Seniorenbeirat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden auf Vorschlag durch den Stadtrat jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates gewählt. Sie bleiben darüber hinaus im Amt, bis ein neuer Seniorenbeirat gewählt ist.
Die Wahl erfolgt nach den Regeln des § 14 Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schmalkalden vom 12.12.2016.
Das Ergebnis der Wahl wird nach Auszählung und Verkündung durch den Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Schmalkalden in der Niederschrift festgehalten und ortsüblich (im Amtsblatt 08/2021) bekanntgemacht.
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