Gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Frau Monika Dierich anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2024 zur Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.
Gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Frau Ina Böttner anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2024 zur Stellvertreterin der Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.
11.12.2023 - Stadtrat
Ö 10 - geändert beschlossen BESCHLUSS: 156/23S
Beschluss Nr. 156/23S
Der Stadtrat beschließt:
Gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Frau Monika Dierich anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2024 zur Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.
Gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Frau Ina Böttner anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2024 zur Stellvertreterin der Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.
Frau Michelle Kaufmann wird anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2024 zur weiteren Stellvertreterin der Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.