Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Zur Absicherung der Finanzierung der Planungs- und Bauleistungen für den Bau der Wettkampfanlagen des Stadions Walperloh werden, unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel der Sportstättenförderung (Fördersatz 60%), auf der Haushaltsstelle 5610.001.9500:
666.666,67 € im Haushaltsplan 2024, 2.811.465,83 € im Haushaltsplan 2025 und 3.194.056,51 € im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt.
Begründung:
Die Kostenberechnung für Planung und Bau der Wettkampfanlagen des Stadions Schmalkalden liegt, als Grundlage für den Antrag auf Sportstättenförderung, aufgeschlüsselt nach DIN 276 vor (Anlage 1). Als Gesamtsumme für die Errichtung dieser Anlagen wurden 6.672.189,01 € ermittelt. Darin enthalten sind die Baukosten für Außenanlagen und Freiflächen (KG 500), die Anschaffungskosten für Ausstattung und Kunstwerke (KG 600) sowie die Baunebenkosten (KG 700). Die Anteile der einzelnen Kostengruppen teilen sich wie folgt auf: KG 500 – 5.694.327,15 € KG 600 – 167.386,00 € KG 700 – 810.475,86 €
Die Sportstättenförderung hat einen Fördersatz von 60%. Nicht gefördert werden die Stellplätze (KG 534) [mit Ausnahme der behindertengerechten Stellplätze], d.h. 38.379,24 € (wirksam in 2026) sowie die Ausstattungsgegenstände (gesamte KG 600, d.h. 167.386,00 € (wirksam in 2026)).
Nach Rückmeldung der Fördermittelbehörde zu unserem Erstantrag auf Sportstättenförderung wurden die in Aussicht gestellten Landesmittel in folgender Finanzmittelverteilung angegeben: 2024: 400.000,00 € 2025: 1.686.879,49 € 2026: 1.792.974,76 €
Daraufhin wurde der Bauphasen- und Finanzplan angepasst und optimiert und ein Änderungsantrag gestellt (Anlage 2). Die zugehörigen Planungsunterlagen sind in den Anlagen 3 bis 6 enthalten.
Ansätze der HHSt 5610.001.9500 gemäß bisherigem Investitionsplan: 2024: 1.550.000,00 € 2025: 1.320.000,00 € 2026: 0,00 € Diese Ansätze sind entsprechend des vorgenannten Bedarfs anzupassen.
Ein Bewilligungsbescheid über die beantragte Förderung liegt noch nicht vor. Der gegenständliche Beschluss ist die Grundlage für die Aktualisierung der rechtsaufsichtlichen Würdigung der Maßnahme, und diese wiederum eine Voraussetzung für den Bewilligungsbescheid.
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