Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 147/23  

 
 
Betreff: Projekt "Generalsanierung Stadion Schmalkalden" - Bau der Wettkampfanlagen des Stadions
hier: Vorgriff auf die Haushaltspläne 2024, 2025 und 2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/3 Tiefbau und Grünflächen Bearbeiter/-in: Lehmer, Babett
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
25.09.2023 
36. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (121/23S)
Anlagen:
Anlage 1 - Kostenberechnung nach DIN 276

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Zur Absicherung der Finanzierung der Planungs- und Bauleistungen für den Bau der Wettkampfanlagen des Stadions Walperloh werden, unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel der Sportstättenförderung (Förderquote 60%), zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen auf der Haushaltsstelle 5610.001.9500:

   568.565,35 € brutto im Haushaltsplan 2024,

1.491.465,82 € brutto im Haushaltsplan 2025 und

1.742.157,83 € brutto im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt.

 

 


Begründung:

 

Haushaltsansatz 2023 auf der HHSt 5610.001.9500

2023:              370.000,00 €; davon sind 237.344,37 € noch frei verfügbar

 

Ansätze der HHSt 5610.001.9500 gemäß bisherigem Investitionsplan:

2024:              1.550.000,00 €

2025:              1.320.000,00 €

2026:              0,00 €

 

Die Kostenberechnung für Planung und Bau der Wettkampfanlagen des Stadions Schmalkalden liegt, als Grundlage für den Antrag auf Sportstättenförderung, aufgeschlüsselt nach DIN 276 vor. Als Gesamtsumme für die Errichtung dieser Anlagen wurden 6.672.189,00 € ermittelt. Darin enthalten sind die Baukosten für Außenanlagen und Freiflächen (KG 500), die Anschaffungskosten für Ausstattung und Kunstwerke (KG 600) sowie die Baunebenkosten (KG 700). Die Anteile der einzelnen Kostengruppen teilen sich wie folgt auf:

KG 500 –               5.694.327,14 €

KG 600 –               167.386,00 €

KG 700 –               810.475,86 €

 

Die Sportstättenförderung hat eine Förderquote von 60%. Nicht gefördert werden die Stellplätze (KG 534, d.h. 48.896,20 € (wirksam in 2025)) sowie die Ausstattungsgegenstände (gesamte KG 600, d.h. 167.386,00 € (wirksam in 2026)).

 

Bei Übertragung der noch freien Finanzmittel aus 2023 in das HH-Jahr 2024 würde sich der zusätzliche Finanzmittelbedarf in 2024 von 568.565,35 € auf 331.220,98 € reduzieren.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von: 3.875.452,89 €

davon:

1.271.139,21 € (2024)
1.657.541,77 € (2025)
   946.771,91 € (2026)

HHSt: 5610.001.3610

Ausgabe
in Höhe von: 6.672.189,00 €

davon:

2.118.565,35 € (2024)
2.811.465,82 € (2025)
1.742.157,83 (2026)

HHSt: 5610.001.9500

siehe Begründung

 

Unter dem Vorbehalt, dass die dementsprechend erforderlichen finanziellen Mittel in den Haushaltsplänen 2024, 2025 und 2026 sowie in den dazugehörigen Finanzplänen und Investitionsprogrammen Berücksichtigung finden und die dementsprechenden Haushaltspläne 2024, 2025 und 2026 Rechtskraft erlangen.

Über die Übertragung freier Haushaltsmittel in Folgejahre kann ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses entschieden werden. 

 

Schmalkalden, den 22.09.2023

 

gez. Tischer

 


 

Anlagen

Anlage 1 Kostenberechnung nach DIN 276

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

mmerer

rgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kostenberechnung nach DIN 276 (348 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   24.09.2023 08:07:18   Thomas Kaminski