Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Berufung eines Ortswegewartes  

 
 
38. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 8 Beschluss:154/23S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:04 - 20:44
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 163/23 Berufung eines Ortswegewartes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Hauptamt Bearbeiter/-in: Dierich, Monika

 

Herr Lorenz bittet den zu berufenden Ortswegewart, Herrn Hartwig Wilhelm, sich kurz von seinem Sitzplatz zu erheben. Dem kommt Herr Wilhelm nach und stellt sich den Stadträten zunächst vor. Seit über 20 Jahren arbeitet er mit Langzeitarbeitslosen, auch im Auftrag der Stadt. So konnte beispielsweise der Barfußpark am Waldhaus angelegt werden. Nach eigener Aussage kennt sich Herr Wilhelm gut aus und hat einen Überblick über die Ortswege, sodass er das Ehrenamt des Ortswegewartes gerne übernehmen möchte.

 

Herrn Klee interessiert, ob Herr Wilhelm auch für Möckers zuständig wäre. Herr Wilhelm erläutert, dass zunächst die 10 Hauptwanderwege gewartet werden. Zukünftig werden die Ortsteile, insbesondere die Anbindungen an die Hauptwanderwege, einbezogen.

 

Grundsätzlich, so Herr Wilhelm, gehört die digitale Erfassung der Wanderwege mit dem System „Outdoor Active“ per Smartphone zu den Aufgaben des Ortswegewartes.

 


Beschluss Nr. 154/23S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Herr Hartwig Wilhelm, wohnhaft in 98574 Schmalkalden, Genossenschaftsweg 4, wird mit sofortiger Wirkung als ehrenamtlicher Ortswegewart der Stadt Schmalkalden berufen.

 

  1.                Als Auslagenersatz und Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit werden mit Beginn des Kalenderjahres 2024 an alle seitens der Stadt Schmalkalden berufenen sowie tätigen Ortswegewarte auf Nachweis pro geleisteter Einsatzstunde pauschal 10,- € sowie pro gefahrenem km mit dem privaten Pkw eine Wegstreckenentschädigung, welche sich immer aktuell an die Beträge des Thüringer Reisekostengesetzes anlehnt, gezahlt. 

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

21

-

-

-

-