Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 163/23  

 
 
Betreff: Berufung eines Ortswegewartes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Hauptamt Bearbeiter/-in: Dierich, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.11.2023 
33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
11.12.2023 
38. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (154/23S)

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Herr Hartwig Wilhelm, wohnhaft in 98574 Schmalkalden, Genossenschaftsweg 4, wird mit sofortiger Wirkung als ehrenamtlicher Ortswegewart der Stadt Schmalkalden berufen.

 

  1. Als Auslagenersatz und Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit werden mit Beginn des Kalenderjahres 2024 an alle seitens der Stadt Schmalkalden berufenen sowie tätigen Ortswegewarte auf Nachweis pro geleisteter Einsatzstunde pauschal 10,- € sowie pro gefahrenem km mit dem privaten Pkw eine Wegstreckenentschädigung, welche sich immer aktuell an die Beträge des Thüringer Reisekostengesetzes anlehnt, gezahlt. 

 


Begründung:

 

Mit dem Wegfall der hauptamtlichen Stelle Wegewart im Stellenplan der Stadt Schmalkalden sowie der Niederlegung des Beschäftigungsverhältnisses des Stelleninhabers sind die Zuständigkeiten und Aufgaben im Rahmen der Instandhaltung und ordentlichen Ausschilderung der vorhandenen Wanderwege neu zu ordnen.

 

Das Neuaufleben von Patenschaften der Stadt Schmalkalden mit den existierenden Wandervereinen (Rhönklub Zweigverein Schmalkalden e.V., Thüringerwaldverein 1880 e.V., Wanderverein „Turnvater Jahn“ e.V., Thüringer Wald Verein Asbach Berge und Umgebung e.V.), wie sie zuvor ausgeübt worden waren, lehnten die Vereine mehrheitlich aufgrund altersbedingter Erscheinungen ab.

Mit dem derzeit alleinig berufenen Ortswegewart, Herrn Andre Eck, ist diese umfangreiche Tätigkeit in Gänze allein im Ehrenamt nicht zu bewältigen.

Herr Hartwig Wilhelm ist bereits mehrere Jahre lang Ansprechpartner für die Stadt Schmalkalden für diverse Aufgaben, die über das Sachgebiet Liegenschaften und Forsten koordiniert werden. Er kann sich gut vorstellen und hat sich bereit erklärt, die Aufgabe des Ortswegewartes für den Bereich Schmalkalden zu übernehmen. Erste Einsätze sind aufgrund Dringlichkeit bereits auch schon erfolgt. Die abzuleistenden Aufgaben gliedern sich wie folgt:

-          Prüfung der Wegweiser auf Vollständigkeit

-          Ersetzen von zerstörten bzw. gestohlenen Wegweisern

-          Information zur Notwendigkeit der Instandhaltung der Wanderwege hier Meldung von Mängeln/ Defiziten an die entsprechenden Sachgebiete der Stadtverwaltung Schmalkalden

-          Reinigen verschmutzter Wegweiser und Bänke

-          Anbringen von Farbmarkierungen

-          Zurückschneiden der Vegetation in den Bereichen, in denen Wege oder Wegweiser zuwachsen

-          Entfernen von Laub von den Wanderwegen

-          Reinigen von Stufen, Tritten und Wasserabläufen

-          Erstellen jährlicher Wegeberichte

-          Regelmäßige Kontrollgänge im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

-          ckmeldung an die Verantwortlichen nach geleisteter Arbeit

-          verwaltungsinterne Kommunikation hin zu den Sachgebieten 10/3, 20/4 und 60/4

-          Erfassung von GPS- Daten zu jedem relevanten Orientierungspunkt sowie Erfassung von touristischem Mobilar (Bänke, Papierkörbe, Hütten etc.) durch Outdoor Active sowie fotografische Dokumentation hierzu

 

Hinsichtlich der Rahmenbedingungen ist anzumerken, dass in Vergangenheit ein Stundensatz i.H.v. 5,- € pauschal als Aufwandsentschädigung sowie eine Wegstreckenentschädigung pro mit dem Privat- Pkw zurückgelegtem Fahrzeug i.H.v. 0,20 € gezahlt wurde. Diese Sätze sollten aus Sicht der Verwaltung der heutigen Zeit angepasst werden, um auch dem Ehrenamt die notwendige Würdigung an dieser Stelle zukommen zu lassen.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von:

       HHSt:

Ausgabe:

 

       in Höhe von: ca. 1.200,00 € Aufwandsent-

                              schädigung je Jahr

 

                              ca. 350,00 € Wegstreckenent-

                              schädigung je Jahr

 

       HHSt: 7900.5110 (Betreuung und

                  Unterhaltung Ortswanderwege)

 

siehe Begründung

 


 

Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

mmerer

rgermeister / Erster Beigeordneter

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

28.11.2023

6

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X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   30.11.2023 16:46:16   Michaela Dehler