Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Mit dem Wegfall der hauptamtlichen Stelle Wegewart im Stellenplan der Stadt Schmalkalden sowie der Niederlegung des Beschäftigungsverhältnisses des Stelleninhabers sind die Zuständigkeiten und Aufgaben im Rahmen der Instandhaltung und ordentlichen Ausschilderung der vorhandenen Wanderwege neu zu ordnen.
Das Neuaufleben von Patenschaften der Stadt Schmalkalden mit den existierenden Wandervereinen (Rhönklub Zweigverein Schmalkalden e.V., Thüringerwaldverein 1880 e.V., Wanderverein „Turnvater Jahn“ e.V., Thüringer Wald Verein Asbach Berge und Umgebung e.V.), wie sie zuvor ausgeübt worden waren, lehnten die Vereine mehrheitlich aufgrund altersbedingter Erscheinungen ab. Mit dem derzeit alleinig berufenen Ortswegewart, Herrn Andre Eck, ist diese umfangreiche Tätigkeit in Gänze allein im Ehrenamt nicht zu bewältigen. Herr Hartwig Wilhelm ist bereits mehrere Jahre lang Ansprechpartner für die Stadt Schmalkalden für diverse Aufgaben, die über das Sachgebiet Liegenschaften und Forsten koordiniert werden. Er kann sich gut vorstellen und hat sich bereit erklärt, die Aufgabe des Ortswegewartes für den Bereich Schmalkalden zu übernehmen. Erste Einsätze sind aufgrund Dringlichkeit bereits auch schon erfolgt. Die abzuleistenden Aufgaben gliedern sich wie folgt: - Prüfung der Wegweiser auf Vollständigkeit - Ersetzen von zerstörten bzw. gestohlenen Wegweisern - Information zur Notwendigkeit der Instandhaltung der Wanderwege – hier Meldung von Mängeln/ Defiziten an die entsprechenden Sachgebiete der Stadtverwaltung Schmalkalden - Reinigen verschmutzter Wegweiser und Bänke - Anbringen von Farbmarkierungen - Zurückschneiden der Vegetation in den Bereichen, in denen Wege oder Wegweiser zuwachsen - Entfernen von Laub von den Wanderwegen - Reinigen von Stufen, Tritten und Wasserabläufen - Erstellen jährlicher Wegeberichte - Regelmäßige Kontrollgänge im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht - Rückmeldung an die Verantwortlichen nach geleisteter Arbeit - verwaltungsinterne Kommunikation hin zu den Sachgebieten 10/3, 20/4 und 60/4 - Erfassung von GPS- Daten zu jedem relevanten Orientierungspunkt sowie Erfassung von touristischem Mobilar (Bänke, Papierkörbe, Hütten etc.) durch Outdoor Active sowie fotografische Dokumentation hierzu
Hinsichtlich der Rahmenbedingungen ist anzumerken, dass in Vergangenheit ein Stundensatz i.H.v. 5,- € pauschal als Aufwandsentschädigung sowie eine Wegstreckenentschädigung pro mit dem Privat- Pkw zurückgelegtem Fahrzeug i.H.v. 0,20 € gezahlt wurde. Diese Sätze sollten aus Sicht der Verwaltung der heutigen Zeit angepasst werden, um auch dem Ehrenamt die notwendige Würdigung an dieser Stelle zukommen zu lassen.
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