Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Die Mitglieder des Stadtrates wurden am 26.05.2019 für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
„Die Amtszeit der Gemeinderatsmitglieder beginnt am ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats und endet mit dem Beginn der Amtszeit der neugewählten Gemeinderatsmitglieder.“ (§ 13 Absatz 2 ThürKWG)
„Die Wahlen der Gemeinderatsmitglieder werden in jedem fünften Jahr in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juli an einem Sonntag […] abgehalten.“ (§ 8 ThürKWG)
Der Wahltermin für die nächste Wahl des Stadtrates der Stadt Schmalkalden wurde durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde noch nicht verbindlich bestimmt. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Kommunalwahl am 26.05.2024 durchgeführt wird.
Zusätzlich finden parallel zur Wahl des Stadtrates der Stadt Schmalkalden im Stadtgebiet auch die Wahl des Bürgermeisters und der Ortsteilbürgermeister statt sowie auf Landkreisebene die Wahl des Kreistages und des Landrates.
Aufgrund der Vorschriften des § 4 Absatz (2) ThürKWG beruft der Stadtrat der Stadt Schmalkalden „[…] den Bürgermeister, einen der Beigeordneten oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde […] zum Wahlleiter und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Gemeindewahl oder eine der gleichzeitig stattfindenden Gemeindewahlen können nicht Wahlleiter oder Stellvertreter des Wahlleiters sein.“
Der Wahlleiter (m/w/d) ist Vorsitzender des Wahlausschusses in der Stadt/Gemeinde. Er beruft die Beisitzer des Wahlausschusses und für jeden Beisitzer einen Stellvertreter. Die Mitglieder des Wahlausschusses, ihre Stellvertreter und der Schriftführer sind per Gesetz zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.
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