Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 158/23  

 
 
Betreff: Aufwandsentschädigungen Gemeindekümmerer für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/1 Allgemeine Verwaltung Beteiligt:10/4 Soziale Einrichtungen
Bearbeiter/-in: Dehler, Michaela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Jugend und Sport Vorberatung
08.11.2023    Sitzung des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.11.2023 
33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Ausschuss für Soziales Vorberatung
05.12.2023    Sitzung des Ausschusses für Soziales      
Stadtrat Entscheidung
11.12.2023 
38. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (153/23S)
Anlagen:
Berechnung Aufwandsentschädigungen Gemeindekümmerer 2024 - Stand 29.11.2023

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. r folgende Orte im Stadtgebiet Schmalkalden werden Gemeindekümmerer bestellt, die für ihre Aufwendungen eine monatliche Aufwandsentschädigung (einschließlich Fahrtkosten) in nachstehender Höhe erhalten:

 

Ort

monatliche Aufwandsentschädigung

Helmers

 40

Niederschmalkalden

 85 €

Wernshausen

 180 €

Aue

 86 €

Volkers

 33 €

Reichenbach/Weidebrunn

 92 €

herstille

 130 €

 

  1. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt und beauftragt, jeweils eine Person pro genanntem Ort als Gemeindekümmerer zu bestellen. 

 


 

Begründung:

 

Die Stadtverwaltung Schmalkalden möchte mit dem Projekt „Gemeindekümmerer“ aus dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) die genannten Orte im Stadtgebiet unterstützen.

Die Gemeindekümmerer bemühen sich niedrigschwellig um Probleme und Bedarfe der Einwohner.

 

Gemäß Projektevaluation mit den seit Ende 2022 im Ortsteil Wernshausen implementierten Gemeinde­kümmerern zur erweiterten Sitzung des Sozialausschusses mit dem Ausschuss für Kultur, Jugend und Sport am 19.09.2023 soll das Projekt fortgesetzt und auf weitere Orte im Stadtgebiet Schmalkalden ausgeweitet werden.

 

Die Aufwandsentschädigung berechnet sich aus der Einwohnerzahl, ein Grundbetrag von 25 € wird mindestens gezahlt.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme: Zuweisung vom Landkreis

       in Höhe von: 6.691,00 €

       HHSt: 0000.1720

Ausgabe: Aufwandsentschädigungen und

                        Sachkosten in Höhe von: 9.559,00 €

 

       Aufwandsentschädigungen:

       in Höhe von: 7.622,00 €

       HHSt: 0000.4020

 

       Sachkosten:

       in Höhe von: 1.937,00 €

       HHSt: 0000.6321

siehe Begründung

 


 

Anlagen

 

Berechnung Aufwandsentschädigungen Gemeindekümmerer 2024

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

mmerer

rgermeister / Erster Beigeordneter

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

28.11.2023

5

-

1

X *)

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

08.11.2023

5

-

-

X

 

Soziales

05.12.2023

5

-

1

X

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

*)

mit der Bitte um Ergänzung von Näherstille

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Berechnung Aufwandsentschädigungen Gemeindekümmerer 2024 - Stand 29.11.2023 (607 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   08.12.2023 10:28:28   Michaela Dehler