Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 186/23  

 
 
Betreff: Anerkennung über die Niederlegung des Ehrenamtes im Behindertenbeirat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/4 Soziale Einrichtungen Bearbeiter/-in: Gutschmann, Cynthia
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
11.12.2023 
38. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (157/23S)

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. die Anerkennung über die Niederlegung des Ehrenamtes aus persönlichen Gründen für die Mitglieder des Kommunalen Behindertenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden, Frau Ramona Göbel und Frau Diana Wolff.

 

  1. Eine Nachbesetzung des Kommunalen Behindertenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden wird aufgrund nicht zur Verfügung stehender Nachrücker sowie der bevorstehenden Neuwahl des Beirates im Jahr 2024 nicht vorgenommen.

 

 

 


Begründung:

Zwei Mitglieder des Behindertenbeirates haben die Niederlegung des Ehrenamtes aus persönlichen Gründen erklärt: Frau Göbel mit Schreiben vom 28.09.2023 und Frau Wolff mit Schreiben vom 19.11.2023. Ein drittes Mitglied denkt derzeit über die Niederlegung des Ehrenamtes aus persönlichen Gründen nach.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des Kommunalen Behindertenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden i. V. m. § 12 Abs. 2 ThürKO entscheidet über das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Niederlegung des Ehrenamtes der Gemeinderat.

 

Der Behindertenbeirat besteht gemäß § 5 Abs. 1 der o. g. Satzung aus höchstens neun stimmberechtigten Mitgliedern. Er ist gemäß § 8 Abs. 6 der Satzung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind und fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

 

Die genannten Mitglieder konnten in der Vergangenheit aus persönlichen Gründen mehrfach nicht an den Sitzungen des Behindertenbeirates teilnehmen. Sind außerdem andere Mitglieder kurzfristig verhindert, ist der Beirat nicht beschlussfähig. Der Behindertenbeirat sieht die von den Mitgliedern in ihren Schreiben aufgeführten Begründungen als glaubhaft an und befürwortet die Niederlegung des Ehrenamtes. Damit würde sich die Anzahl der Mitglieder verringern und die Beschlussfähigkeit könnte eher gewährleistet werden.

 

Bei der Wahl des Behindertenbeirates im Jahr 2019 gab es insgesamt 12 Kandidaten. Von den drei möglichen Nachrückern sind zwei Personen verzogen und eine Person verstorben. Des Weiteren ist eine Neuwahl des Beirates für das Jahr 2024 angesetzt. Deshalb besteht für eine Nachbesetzung sehr zeitnah und noch in dieser Legislatur weder eine Möglichkeit noch eine Notwendigkeit.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 


 

Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

mmerer

rgermeister / Erster Beigeordneter

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   06.12.2023 15:48:05   Thomas Kaminski