Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung: Zwei Mitglieder des Behindertenbeirates haben die Niederlegung des Ehrenamtes aus persönlichen Gründen erklärt: Frau Göbel mit Schreiben vom 28.09.2023 und Frau Wolff mit Schreiben vom 19.11.2023. Ein drittes Mitglied denkt derzeit über die Niederlegung des Ehrenamtes aus persönlichen Gründen nach.
Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des Kommunalen Behindertenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden i. V. m. § 12 Abs. 2 ThürKO entscheidet über das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Niederlegung des Ehrenamtes der Gemeinderat.
Der Behindertenbeirat besteht gemäß § 5 Abs. 1 der o. g. Satzung aus höchstens neun stimmberechtigten Mitgliedern. Er ist gemäß § 8 Abs. 6 der Satzung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind und fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Die genannten Mitglieder konnten in der Vergangenheit aus persönlichen Gründen mehrfach nicht an den Sitzungen des Behindertenbeirates teilnehmen. Sind außerdem andere Mitglieder kurzfristig verhindert, ist der Beirat nicht beschlussfähig. Der Behindertenbeirat sieht die von den Mitgliedern in ihren Schreiben aufgeführten Begründungen als glaubhaft an und befürwortet die Niederlegung des Ehrenamtes. Damit würde sich die Anzahl der Mitglieder verringern und die Beschlussfähigkeit könnte eher gewährleistet werden.
Bei der Wahl des Behindertenbeirates im Jahr 2019 gab es insgesamt 12 Kandidaten. Von den drei möglichen Nachrückern sind zwei Personen verzogen und eine Person verstorben. Des Weiteren ist eine Neuwahl des Beirates für das Jahr 2024 angesetzt. Deshalb besteht für eine Nachbesetzung sehr zeitnah und noch in dieser Legislatur weder eine Möglichkeit noch eine Notwendigkeit.
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