TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Informationen des Bürgermeisters |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Berichte aus den Ausschüssen |
|
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Einwohnerfragestunde |
|
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
Hier: Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden |
|
|
BV 173/21 |
|
Ö 6 |
|
|
Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen |
|
|
BV 174/21 |
|
Ö 7 |
|
|
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden
Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss |
|
|
BV 170/21 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: - Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden in der Fassung vom 01.02.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Maßstab 1: 1000) mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung.
- Die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden vom 12.11.2021 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zur Bestätigung vorzulegen.
|
|
|
|
|
24.11.2021 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie |
|
|
N 11 - Empfehlung |
|
|
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
|
|
|
|
|
30.11.2021 - Haupt- und Finanzausschuss |
|
|
Ö 5 - Empfehlung |
|
|
Die Ausschussmitglieder geben dem Stadtrat einstimmig nachstehende Beschlussempfehlung unter der Voraussetzung, dass die Abstimmung zwischen Unterer und Oberer Wasserbehörde erfolgt ist bzw. dass die Obere Wasserbehörde zustimmt: Der Stadtrat beschließt: - Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden in der Fassung vom 12.11.2021, bestehend aus der Planzeichnung (Maßstab 1: 1000) mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung.
- Die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden vom 12.11.2021 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zur Bestätigung vorzulegen.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 6 | - | - | - | - |
|
|
|
|
|
13.12.2021 - Stadtrat |
|
|
Ö 7 - zurückgestellt |
|
|
|
|
|
|
|
22.02.2022 - Haupt- und Finanzausschuss |
|
|
Ö 3 - Empfehlung |
|
|
Sodann geben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig folgende Beschlussempfehlung: Der Stadtrat beschließt: - Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden in der Fassung vom 12.11.2021, bestehend aus der Planzeichnung (Maßstab 1: 1000) mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung.
- Die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden vom 12.11.2021 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zur Bestätigung vorzulegen.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 5 | - | - | - | - |
|
|
|
|
|
07.03.2022 - Stadtrat |
|
|
Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 017/22S |
|
|
Beschluss Nr. 017/22S: Der Stadtrat beschließt: - Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden in der Fassung vom 01.02.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Maßstab 1: 1000) mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung.
- Die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden vom 12.11.2021 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zur Bestätigung vorzulegen.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 16 | 1 | 4 | - | - |
|
Ö 8 |
|
|
Moratorium zu 5G-Sendeanlage
hier: Verlängerung des Moratoriums |
|
|
BV 183/21 |
|
Ö 9 |
|
|
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021
Personalausgaben
Hier: Überplanmäßige Ausgabe |
|
|
BV 179/21 |
|
Ö 10 |
|
|
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021
Feuerwehr; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens; Umrüstung der Feuerwehr-Einsatzzentrale auf Digitalfunk
Hier: Überplanmäßige Ausgabe |
|
|
BV 180/21 |
|
Ö 11 |
|
|
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021
Kindertagesstätte Hedwigswiese; Baumaßnahme
Hier: Überplanmäßige Ausgabe |
|
|
BV 181/21 |
|
Ö 12 |
|
|
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021
Fuhrpark; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens
Hier: Überplanmäßige Ausgabe |
|
|
BV 186/21 |
|
Ö 13 |
|
|
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift |
|
|
|
|
N 1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 2 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
BV 171/21 |
|
N 3 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
BV 158/21 |
|
N 4 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
BV 184/21 |
|
N 5 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
BV 176/21 |
|
N 6 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
BV 182/21 |
|
N 7 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
BV 185/21 |
|
N 8 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|