Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen  

 
 
21. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 6 Beschluss:133/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:04 - 22:11
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 174/21 Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/3 Fremdenverkehr, Kultur und Sport Bearbeiter/-in: Herrmann-Girnth, Kerstin

 

Wie Herr Kaminski erläutert, wurde 2009 mit der Eingemeindung von Wernshausen die dortige Richtlinie übernommen und weiterentwickelt, im Sinne einer „Fördergerechtigkeit“ der im sportlichen, sozialen oder kulturellen Bereich tätigen Vereine. Der Thüringer Rechnungshof hatte jedoch bei der Prüfung in 2018 festgestellt, dass künftig eine zweckgerichtete Förderung (einschließlich Verwendungsnachweis) die bisherige pauschale Förderung ersetzen muss. Dies wurde in die Förderrichtlinie entsprechend aufgenommen, ebenso wie die Erfordernis, dass sich die Vereine so eigenständig wie möglich finanzieren sollen, insbesondere über angemessene Mitgliedsbeiträge. Bei Sportvereinen beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 36,- €, was auch versicherungstechnische Gründe hat. Diese Regelung findet grundsätzlich nun auch bei kulturellen Vereinen Anwendung. In den Fällen, wo der Mindestbeitrag nicht erreicht wird, muss künftig der Kulturausschuss jährlich den Sachverhalt prüfen und eine angemessene Vereinsförderung empfehlen.

 

Herr Liebaug kann den Änderungen in der Richtlinie folgen – bis auf die Änderung im Punkt 4.3, da diese seiner Meinung nach nicht auf die Feststellung des Thüringer Rechnungshofes zurückgeht und er nicht nachvollziehen kann, warum den Ortsteilräten das Vorschlagsrecht für die im Ortsteil zu fördernden Vereine weggenommen werden soll – auch, wenn bisher kaum Vorschläge aus den Ortsteilen eingereicht wurden. Herr Liebaug möchte daher die „Streichung der Streichung“ des Vorschlagsrechts für die Ortsteilräte beantragen.

Gemäß Beratungsergebnis im Haupt- und Finanzausschuss erläutert Herr Kaminski, dass die Richtlinie an die Praxis der vergangenen Jahre angepasst wurde. Die Vereine der Ortsteile und der Kernstadt werden alle gleichbehandelt. Die Ortsteilräte haben – aufgrund der mathematischen Berechnung der Förderhöhe – keinen Entscheidungsspielraum. Ein mögliches Vorschlagsrecht schafft den Eindruck eines Mitspracherechtes, was eher zu Unwuchten führt. Eine entsprechende Information der Ortsteilräte über die Fördermittelvergabe seitens der Stadtverwaltung wird jedoch für notwendig erachtet, auch hinsichtlich Doppelförderungen aus städtischen sowie aus Ortsteilmitteln.

Verfahrenstechnisch wird die Förderung von jedem Verein selbst beantragt. Die Stadtverwaltung sammelt die Anträge, über die der Sozial- sowie der Kulturausschuss dann berät, und legt dem Haupt- und Finanzausschuss daraufhin einen Fördermittelvergabevorschlag zur Beschlussfassung vor. Wenn Ortsteilräte zusätzlich weitere Vorschläge unterbreiten, führt das zu Unwuchten, auch, weil beispielsweise niemand für Vereine der Kernstadt weitere Vorschläge einreicht. Außerdem müsste die Förderhöhe von 40.000 € gegebenenfalls nach oben angepasst werden, um zusätzliche Vorschläge der Ortsteile berücksichtigen zu können. Besondere Würdigungen von Vereinen der Ortsteile sind über die Ortsteilmittel möglich. Insofern rät der Bürgermeister davon ab, an dieser Stelle ohne einen Effekt das Verfahren zu verkomplizieren.

Herr Duft als Ortsteilbürgermeister Asbach findet die erarbeitete Regelung eindeutig, da schmalkaldenweit aufgrund einer Berechnung gefördert wird und Mehrbedarf örtlicher Vereine aus Ortsteilmitteln bestritten werden kann. Auf Nachfrage von Herrn Gellert erläutert Herr Duft, dass er sich jeweils am Jahresanfang zu einem gemeinsamen Treffen mit den Vereinsvertretern bespricht (vor Antragstellung) und diese daraufhin ihre Anträge stellen. Dadurch hat er auch den Überblick über die Antragshöhen.

Herr Schliewenz als Vorsitzender des Musikvereins ergänzt, dass jeder städtische Verein zunächst selbst für die Beantragung der Förderung verantwortlich ist. Die Unterstützung der Asbacher Vereine durch den Ortsteilbürgermeister sei positiv hervorzuheben.

Herr Kürschner, Ortsteilbürgermeister Grumbach, befürwortet die Richtlinie ebenfalls, da diese eine Gleichbehandlung aller Schmalkalder Vereine gewährleistet.

Herr Kaiser merkt an, dass die Richtlinie über die Internetseite öffentlich eingesehen werden kann und dass jeder Verein die Möglichkeit zur Antragstellung hat.

Herr Danz kann die Erläuterungen bezüglich des weggefallenen Vorschlagsrechts für die Ortsteilräte nachvollziehen und empfiehlt, der nunmehr umgesetzten „gelebten Praxis“ per Beschlussfassung zu folgen – vor dem Hintergrund dessen, dass eine entsprechende Information über die Fördermittelvergabe seitens der Stadtverwaltung an die Ortsteilbürgermeister erfolgt. Weiterhin möchte Herr Danz wissen, ob die Vereine in den Ortsteilen über die städtische Förderung hinaus Gelder aus den Ortsteilmitteln in Anspruch nehmen. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass die Ortsteilmittel unter anderem durchaus dafür verwendet werden, um einzelne örtliche Vereine besonders zu würdigen oder Vereinstätigkeiten finanziell zu unterstützen.

Herr Liebaug nimmt die Wortmeldungen zur Kenntnis und zieht seinen Antrag zurück. Die Ortsteile sollten jedoch unmittelbar nach Beratung im Sozial- bzw. im Kulturausschuss über deren Fördermittelvergabevorschlag in Kenntnis gesetzt und eine entsprechende Formulierung in die Richtlinie mit aufgenommen werden – vorab der Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss. Herr Kaminski schlägt vor, unter Punkt 4.3 nach dem ersten Satz einzufügen: „Hierüber hat die Verwaltung unverzüglich die Ortsteilbürgermeister in Kenntnis zu setzen.“ Der Bürgermeister erläutert, dass eine Doppelförderung zum Zeitpunkt der städtischen Auszahlung noch nicht entsteht, da die Vereine erst in der zweiten Jahreshälfte aus den Ortsteilmitteln unterstützt werden. Eine Information im Nachgang der Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss sei daher ausreichend. Herr Kremmer, Ortsteilbürgermeister Wernshausen, kann dies ebenfalls bestätigen. Herr Liebaug sieht daraufhin von seinem Vorschlag ab, die Ortsteilbürgermeister vorab der Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss zu informieren.

 

Der Vorsitzende stellt nunmehr die Beschlussvorlage zur Abstimmung, die vom Stadtrat wie folgt entschieden wird (ohne aufzunehmende Änderungen):

 

 


Beschluss Nr. 133/21S

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage im Entwurf beigefügte Neufassung der Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

20

-

2

-

-