Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 174/21  

 
 
Betreff: Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/3 Fremdenverkehr, Kultur und Sport Bearbeiter/-in: Herrmann-Girnth, Kerstin
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
30.11.2021 
17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
13.12.2021 
21. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (133/21S)
Anlagen:
VEREINSFÖRDERUNG DER STADT SCHMALKALDEN 2022 Stand 16.11.2021
AnlagenKA15042021

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage im Entwurf beigefügte Neufassung der Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen.

 

 

 

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Begründung:

 

Die überarbeitete Förderrichtlinie vom 16.11.2021 (siehe Anlage) soll die bisherige Förderrichtlinie (beschlossen am 14.12.2009 im Stadtrat und rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft getreten mit Beschluss des HFA vom 04.05.2010) ab dem 01.01.2022 ablösen.

 

Die Überarbeitung der Förderrichtlinie war u.a. erforderlich, weil der Thüringer Rechnungshof in seiner überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Jahre 2016 bis 2018 (vgl. Bericht vom 04.01.2019, Az.: 33 – 66063G- 10/17, Pkt. 4.9, S. 43 ff.) Prüffeststellungen zum bisherigen Verfahren der Stadt
 

Schmalkalden in folgenden Angelegenheiten dokumentiert hat:

 

-          Antragstellung

-          Nachweis der Verwendung.

 

Weiterhin wurden im vorliegenden Entwurf Änderungen zu den Arten der Förderung, den Antragsfristen und den Entscheidungen über die Vergabe der Förderungen vorgenommen. Hierzu wird der Beschlussvorlage eine Übersicht beigefügt, aus der die Änderungen im Einzelnen hervorgehen (siehe Anlage/Anlage 2).

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von:

       HHSt:

 

Ausgabe:

 

       in Höhe von: Hierzu wird auf die als Anlage

                               zu dieser Beschlussvorlage im

                               Entwurf beigefügte Neufassung

                               der Richtlinie zur Förderung

                               des Vereinslebens in der Stadt

                               Schmalkalden und ihren

                               Ortsteilen verwiesen.

 

       HHSt: 3000.7180

                  4950.7182

                  5500.7180

siehe Begründung und Anlagen

 

 

 

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Anlage:

 

-          Entwurf: Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen (Dezember 2021)

-          Übersicht zu den Änderungen der Förderrichtlinie (Anlage 2)

 

 

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

30.11.2021

5

-

1

x

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

15.04.2021

8

-

2

x

 

Soziales

15.04.2021

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VEREINSFÖRDERUNG DER STADT SCHMALKALDEN 2022 Stand 16.11.2021 (139 KB)    
Anlage 2 2 AnlagenKA15042021 (495 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   01.12.2021 15:49:38   Michaela Dehler