Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage im Entwurf beigefügte Neufassung der Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen.
Begründung:
Die überarbeitete Förderrichtlinie vom 16.11.2021 (siehe Anlage) soll die bisherige Förderrichtlinie (beschlossen am 14.12.2009 im Stadtrat und rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft getreten mit Beschluss des HFA vom 04.05.2010) ab dem 01.01.2022 ablösen.
Die Überarbeitung der Förderrichtlinie war u.a. erforderlich, weil der Thüringer Rechnungshof in seiner überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Jahre 2016 bis 2018 (vgl. Bericht vom 04.01.2019, Az.: 33 – 66063G- 10/17, Pkt. 4.9, S. 43 ff.) Prüffeststellungen zum bisherigen Verfahren der Stadt Schmalkalden in folgenden Angelegenheiten dokumentiert hat:
- Antragstellung - Nachweis der Verwendung.
Weiterhin wurden im vorliegenden Entwurf Änderungen zu den Arten der Förderung, den Antragsfristen und den Entscheidungen über die Vergabe der Förderungen vorgenommen. Hierzu wird der Beschlussvorlage eine Übersicht beigefügt, aus der die Änderungen im Einzelnen hervorgehen (siehe Anlage/Anlage 2).
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