Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Moratorium zu 5G-Sendeanlage hier: Verlängerung des Moratoriums  

 
 
21. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mo, 13.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:04 - 22:11
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 183/21 Moratorium zu 5G-Sendeanlage
hier: Verlängerung des Moratoriums
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Gemäß Absprache im Ältestenrat, führt Herr Kaminski aus, soll heute kein Beschluss zur Verlängerung des Moratoriums gefasst werden. Eine Beschlussvorlage wurde daher nicht erarbeitet und vorgelegt.

 

Der 5G-Ausbau auf den alten Frequenzen in Schmalkalden ist relativ weit fortgeschritten – ohne dass es eine Kommunikation mit der Stadt gibt, was rechtlich auch nicht erforderlich ist. Mit Sorge – auch seitens der Bevölkerung – betrachtet man jedoch die höheren Frequenzen, die bisher in Schmalkalden noch nicht ausgebaut werden. Daher sollen alle bisher gewonnenen Erkenntnisse zunächst zusammengetragen, ausgewertet und die Bürger darüber informiert werden. Vorgesehen ist eine schriftliche Information für das erste Quartal 2022 im Stadtrat, sowie außerdem – wenn coronabedingt möglich – in einer Bürgerversammlung.

 

Herr Abicht merkt an, dass sich an der Brisanz der Thematik nichts verändert hat, und schlägt daher vor, das bisherige Moratorium vorerst zu verlängern, bis die Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse vorliegt, ausgenommen den 5G-Ausbau auf den alten Frequenzen.

 

Nach § 22 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, so Herr Liebaug, beschließt der Stadtrat über Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Sowohl baurechtlich als auch konzessionsrechtlich bewegt sich der 5G-Ausbau im übertragenen Wirkungskreis, so dass der Stadtrat nicht zuständig ist.

Dies sieht Herr Abicht anders, zumal das Moratoriums auf Basis eines Verwaltungs-/Staatsrechtlers formuliert wurde.

Herr Kaminski ergänzt, dass aufgrund der fehlenden Beschlussvorlage bzw. des fehlenden Beschlussvorschlags frühestens zur nächsten Stadtratssitzung im Januar 2022 ein Beschluss gefasst werden könnte.

 

Herr Peter Hammen erläutert, dass im Ältestenrat die letzten 18 Monate des 5G-Moratoriums kurz analysiert wurden. Auch aus seiner Sicht sollten nun zunächst die Erkenntnisse zusammengefasst und verschriftlicht werden. Dies wird er, gemeinsam mit Herrn Hilpert, erarbeiten und einen entsprechenden Abschlussbericht verfassen, so dass im Anschluss eine Auswertung erfolgen kann. Sollten die Erkenntnisse ein neues Moratorium notwendig machen, wird Herr Hammen die Beschlussfassung vorschlagen.

 

Frau Schellenberg teilt mit, dass nach ihrem Verständnis das 5G-Netz auf die Gesundheit einwirkt, besonders bei Kleinkindern und Älteren. Daher sollte ihrer Meinung nach das Moratorium verlängert werden, bis die erforderlichen Erkenntnisse vorliegen. Herr Peter Hammen erläutert, dass Zielstellung nach der Auswertung unter anderem ist, bestimmte Gebiete herauszunehmen (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen usw.). Eine entsprechende Entscheidung kann jedoch erst nach der Auswertung erfolgen. Aktuell ist nichts zu entscheiden, daher muss das bisherige Moratorium nicht verlängert werden. Die Erarbeitung der genannten Zielstellung soll auch ohne Moratorium vorangebracht werden.

Nach Meinung von Herrn Abicht tut sich bei Nicht-Verlängerung des Moratoriums den Netzbetreibern eine Lücke auf, die diese ausnutzen könnten. Das 5G-Netz wird jedoch bereits ausgebaut, wie einige Stadträte anmerken.

Zudem soll keine neue Technologie verhindert, sondern Gesundheitsfragen zunächst vollumfänglich beantwortet werden, um die Bürger vor möglichen Gefährdungen zu schützen.

 

Herr Klee erinnert an die Bürgerversammlung für den Ortsteil Möckers, wo die Bürger den Funkmast für Möckers mehrheitlich befürwortet haben, um nicht mehr in einem „Funkloch“ zu wohnen.

 

Herr Kaiser erläutert, dass die Entwicklung des 5G-Netzes fortschreitet, worauf die Kommune wenig Einfluss hat. Bei zusätzlichen oder anderen Technologien muss der Netzbetreiber laut Telekommunikationsgesetz aber das Benehmen mit der Kommune herstellen, so dass ein gewisser Einfluss seitens der Stadt möglich ist. Von einer Verlängerung des 5G-Moratoriums kann Herr Kaiser daher heute absehen.

 

Herr Danz schlägt ebenfalls vor, die Auswertung abzuwarten und dann gegebenenfalls einen neuen Beschluss zu fassen.

 

Herr Liebaug weist auf einen Bericht in der Tagespresse vom 06.12.21 hin: Vodafone startet die nächste 5G-Ausbaustufe in Schmalkalden, mit Inbetriebnahme der zweiten Mobilfunkstation im Questenweg 5, nach der Station auf dem Möckerser Berg. Im Frühjahr 2022 folgen weitere Stationen. Damit würde deutlich, dass das städtische 5G-Moratorium die Netzbetreiber nicht wirklich beeindruckt. Herr Liebaug befürwortet ausdrücklich die Information der Bürger zu den Gesundheitsfragen, hält die Verlängerung des Moratoriums aus fachlichen Gründen aber für falsch bzw. überholt.

 

Herr Abicht fasst zusammen, dass heute aufgrund der fehlenden Beschlussvorlage keine Verlängerung des 5G-Moratoriums beschlossen werden kann. Ihm geht es nicht darum, das 5G-Netz zu verhindern, sondern den Ausbau zu bremsen, bis die Gesundheitsfragen geklärt sind. Kein Netzbetreiber hat bisher die Gesundheitsfragen beantwortet, vermutlich aus Gründen der Haftbarmachung.

Der Bürgermeister ergänzt bezüglich der fehlenden Beschlussvorlage, dass im Haupt- und Finanzausschuss die Verlängerung des 5G-Moratoriums als eventueller TOP für die heutige Stadtratssitzung angekündigt wurde, und dass das Thema 5G-Moratorium zunächst im Ältestenrat besprochen werden sollte. Konsens im Ältestenrat war, dass keine Beschlussvorlage erarbeitet und dem Stadtrat vorgelegt wird.