Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 26. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden  

 
 
Bezeichnung: 26. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
Gremium: Stadtrat
Datum: Mo, 23.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:12 - 22:13
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Informationen des Bürgermeisters      
Ö 3  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2022      
Ö 6  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.04.2022      
Ö 7  
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022  
Enthält Anlagen
BV 056/22  
Ö 8  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 Hier: Grundsatzbeschluss zu investiven Maßnahmen  
BV 058/22  
Ö 9  
Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für den Neubau eines Verbrauchermarktes in der Wilhelm-Külz-Straße; Hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 042/22  
Ö 10  
Umrüstung von 12 Bestandssirenen mit Unterstützung der Thüringer Förderrichtlinie BS/AllgH und Sonderförderprogramm des Bundes  
BV 048/22  
Ö 11  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 050/22  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Panzeichnung und der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 23.03.2022, werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Für die Klarstellung- und Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

 

 

 

   
    04.05.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz
    N 11 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    10.05.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 4 - Empfehlung
   

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt dem Stadtrat einstimmig nachstehende Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Panzeichnung und der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 23.03.2022, werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Für die Klarstellung- und Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

6

-

-

-

-

 

 

   
    23.05.2022 - Stadtrat
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 041/22S   
   

Beschluss Nr. 041/22S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung in der Fassung vom 23.03.2022, werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Für die Klarstellung- und Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

20

-

-

-

-

 

 

Ö 12  
Lieferung von Druck-, Fax-, Kopier- und Scantechnik (multifunktionalen Systemen) für die Stadtverwaltung Schmalkalden und deren Außenstellen inkl. Installation, Inbetriebnahme und Einweisung in die Geräte sowie Reparatur- und Wartungsvertrag ("Miete+ Klick") Hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung gemäß § 23 Absatz (2) lit. d) der Geschäftsordnung vom 12.12.2016  
BV 053/22  
Ö 13  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)    
N 4     (nichtöffentlich)    
N 5     (nichtöffentlich)   BV 054/22  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 055/22  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 057/22  
N 8     (nichtöffentlich)