Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Der Eigentümer beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Haindorf, Flur 3, Flurstück 87/2 Wohngebäude zu errichten. Dazu wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. In der Beratung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz am 12.01.2022 wurde der Antrag beraten. Im Ergebnis wurde dem Vorhaben unter den Bedingungen zugestimmt, dass eine Bebauung nur auf dem im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesenen Bereich eine Bebauung soll. Mit dem FD Kreisplanung beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen sind die planungsrechtlichen Bedingungen abzustimmen. Durch den FD Kreisplanung wurde der Antrag auf Vorbescheid nicht bestätigt, da sich das v.g. Grundstück im Außenbereich befindet und nach § 35 BauGB die Errichtung von Wohngebäuden planungsrechtlich nicht zulässig ist. Daher soll nunmehr über eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzung geschaffen werden, um eine Bebauung des Grundstückes mit Wohngebäuden zu ermöglichen.
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