Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 050/22  

 
 
Betreff: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
04.05.2022    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.05.2022 
21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
23.05.2022 
26. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (041/22S)
Anlagen:
Übersichtsplan
Auszug FNP
Planentwurf
Begründung - Entwurf

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Panzeichnung und der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 23.03.2022, werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Für die Klarstellung- und Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Der Eigentümer beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Haindorf, Flur 3, Flurstück 87/2 Wohngebäude zu errichten. Dazu wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt.

In der Beratung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz am 12.01.2022 wurde der Antrag beraten. Im Ergebnis wurde dem Vorhaben unter den Bedingungen zugestimmt, dass eine Bebauung nur auf dem im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesenen Bereich eine Bebauung soll. Mit dem FD Kreisplanung beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen sind die planungsrechtlichen Bedingungen abzustimmen.

Durch den FD Kreisplanung wurde der Antrag auf Vorbescheid nicht bestätigt, da sich das v.g. Grundstück im Außenbereich befindet und nach § 35 BauGB die Errichtung von Wohngebäuden planungsrechtlich nicht zulässig ist.

Daher soll nunmehr über eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzung geschaffen werden, um eine Bebauung des Grundstückes mit Wohngebäuden zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

10.05.2022

6

-

-

X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

04.05.2022

6

-

-

X

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (1032 KB)    
Anlage 2 2 Auszug FNP (799 KB)    
Anlage 3 3 Planentwurf (3457 KB)    
Anlage 4 4 Begründung - Entwurf (347 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   13.05.2022 10:28:11   Michaela Dehler