Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für den Neubau eines Verbrauchermarktes in der Wilhelm-Külz-Straße; Hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
26. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 9 Beschluss:039/22S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:12 - 22:13
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 042/22 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für den Neubau eines Verbrauchermarktes in der Wilhelm-Külz-Straße;
Hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Herr Kaminski erläutert, dass der beabsichtigte Neubau eines Verbrauchermarktes unkritisch ist, weshalb der Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann – auch, um den Neubau zeitlich nicht zu verzögern. Bezüglich des Altstandortes des Verbrauchermarktes wird zunächst ein Einzelhandelsgutachten eingeholt, um die Innenstadtrelevanz zu prüfen. Der künftigen Nutzung des Altstandortes wird seitens der Stadt nur zugestimmt, wenn diese nicht innenstadtrelevant ist. Dies soll in einem städtebaulichen Vertrag entsprechend festgehalten werden. Sollte bezüglich der Nachnutzung Altstandort ein Konflikt entstehen, wird das B-Plan-Verfahren nicht weiterverfolgt.

 

Herr Simon bittet darum, einen Zuweg vom Mommelstein-Radweg zum neuen Verbrauchermarkt fest mit einzuplanen. Dieser Zuweg ist nicht nur für Radfahrer, sondern auch für gehbehinderte Personen sowie Eltern mit Kinderwagen wichtig.

 

Herr Liebaug weist darauf hin, dass im städtebaulichen Vertrag explizit formuliert sein muss, dass seitens der Stadt die Beschlussfassung des B-Plan-Aufstellungsbeschlusses keine rechtliche Verpflichtung zur Beschlussfassung des B-Planes impliziert und bei Dissens bezüglich der Nachnutzung Altstandort die Stadt das B-Plan-Verfahren jederzeit beenden kann.

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Frau Schellenberg stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte fassen die Stadträte folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss Nr. 039/22S

 

Unter der Maßgabe, dass

-          parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ein Einzelhandelsgutachten beauftragt wird, um die Innenstadtrelevanz für die Nachnutzung des Altstandortes zu bewerten und daraus resultierend vertraglich zu regeln, dass die Nachnutzung den Interessen der Stadt Schmalkalden nicht entgegensteht

-          in dem zu schließenden städtebaulichen Vertrag explizit formuliert ist, dass sich aus der Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses kein Anspruch auf einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan ableiten lässt,

beschließt der Stadtrat:

 

  1. Für den beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden – Verbrauchermarkt Wilhelm-Külz-Straße“.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist auf der Grundlage des § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahme und der daraus entstehenden Kosten abzuschließen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

19

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1

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