Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 042/22  

 
 
Betreff: Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für den Neubau eines Verbrauchermarktes in der Wilhelm-Külz-Straße;
Hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
04.05.2022    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.05.2022 
21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
23.05.2022 
26. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (039/22S)
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan räumlicher Geltungsbereich
Konzept REWE-Markt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden – Verbrauchermarkt Wilhelm-Külz-Straße“.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist auf der Grundlage des § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahme und der daraus entstehenden Kosten abzuschließen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Schmalkalden, Flur 17, Flurstücke 19/2, 19/4 und 19/9 (Gesamtfläche: 10.155 m²) beabsichtigt darauf einen REWE-Verbrauchermarkt mit Parkplätzen zu errichten. Dabei sollen die auf den Grundstücken 19/2 und 19/4 vorhandenen baulichen Anlagen abgebrochen werden.

 

Über einen Bebauungsplan sind die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzung zur Genehmigung des Verbrauchermarktes zu schaffen.

 

Die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahme und deren Kosten sind dem Vorhabenträger über einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zu übertragen.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Schmalkalden ist der betreffende Bereich der Wilhelm-Külz-Straße als gemischte Baufläche dargestellt. Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmalkalden ist dieser entsprechend als Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ anzupassen.

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Anlagen

 

         Übersichtsplan

         Lageplan mit Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

10.05.2022

5

-

1

X   *)

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

04.05.2022

5

-

1

X   *)

 

erweiterter HFA mit Bau-A

22.03.2022

-

-

-

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

*)

Zustimmung mit der Maßgabe, dass

-          parallel ein GMA-Gutachten beauftragt wird

-          die künftige Nutzung den städtischen Interessen nicht entgegensteht.

Dies wird vor Beschlussfassung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses geklärt.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (1185 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan räumlicher Geltungsbereich (608 KB)    
Anlage 3 3 Konzept REWE-Markt (433 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   13.05.2022 10:25:04   Michaela Dehler