Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Schmalkalden, Flur 17, Flurstücke 19/2, 19/4 und 19/9 (Gesamtfläche: 10.155 m²) beabsichtigt darauf einen REWE-Verbrauchermarkt mit Parkplätzen zu errichten. Dabei sollen die auf den Grundstücken 19/2 und 19/4 vorhandenen baulichen Anlagen abgebrochen werden.
Über einen Bebauungsplan sind die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzung zur Genehmigung des Verbrauchermarktes zu schaffen.
Die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahme und deren Kosten sind dem Vorhabenträger über einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zu übertragen.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Schmalkalden ist der betreffende Bereich der Wilhelm-Külz-Straße als gemischte Baufläche dargestellt. Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmalkalden ist dieser entsprechend als Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ anzupassen.
*) Zustimmung mit der Maßgabe, dass - parallel ein GMA-Gutachten beauftragt wird - die künftige Nutzung den städtischen Interessen nicht entgegensteht. Dies wird vor Beschlussfassung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses geklärt.
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