|
Betreff: |
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 Hier: Grundsatzbeschluss zu investiven Maßnahmen |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Federführend: | 20/1 Allgemeine Finanzverwaltung |
Bearbeiter/-in: | Tischer, Kornelia |
Beratungsfolge: |
|
| | | |
|
|
|
ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: 1.) Auf der Grundlage des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 beschließt der Stadtrat die Realisierung folgender investiver Maßnahmen: - Rathaus, Gebäude I, Fassade und Fenster
- Rathaus, Sanierung Ratskeller
- Feuerwehr Schmalkalden, Anschaffung HLF 20
- Feuerwehr Grumbach, Anschaffung LF 10/6
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Mittelstille
- Waldkindergarten Breitenbach, Spielplatz
- Kinderland Grenzweg, Einbau Verschattungsvorrichtungen
- Integrative Kindertagesstätte Aue-Knirpse, Einbau Verschattungsvorrichtungen
- Kindertagesstätte Regenbogen Wernshausen, Einbau Verschattungsvorrichtungen
- Kindertagesstätte Hedwigswiese, Fortführung Brandschutzkonzept
- Kindertagesstätte Brunnenstörche, Außenanlage
- Stadion Schmalkalden, Neubau Gebäude einschließlich Außenanlagen sowie Innenfeld
- Platz Fontaine, Eingangsbereich/Zuwegung
- Helmers, L1026, Rosatalstraße
- Wernshausen, Roßdorfer Straße, Stichweg zu Haus-Nr. 28a + b
- Schmalkalden, Quellenweg, Ludwigsweg, In der Klinge, Am Sonnenhof
- Schmalkalden, Gehweg Hinter der Stadt mit Mauersanierung
- Erschließung Gewerbegebiet B19 und Revitalisierung Jenpräzision
- Sanierung und Gestaltung „Hofstadt“
- Mittelschmalkalden, Haindorfer Straße
- Schmalkalden, Herrentälchen
- Helmers, Rothebergstraße
- Mittelschmalkalden, Möckerser Berg, 1. BA, 1. TA
- Beteiligung an der Errichtung von Kabelanlagen (Breitbandausbau)
- Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr, Anteilsrechte Unternehmen, Innovationscampus Schmalkalden
- Rückbau Garage Stiller Gasse 8 - 10 und Schornstein Hofstadt
- Gesamtsanierung der ehemaligen Grundschule Asbach, Außenanlage, 2. BA
- Umbau ehemaliges Werkstattgebäude zur Begegnungsstätte des BuKS e. V.
2.) Soweit für die Umsetzung der unter Punkt 1.) definierten Maßnahmen Fördermittel eingeplant sind, steht die Umsetzung der jeweiligen Maßnahme unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel.
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung: Im Hinblick auf die Umsetzung investiver Maßnahmen ist insbesondere für die Bewilligung der dazugehörigen Fördermittel ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates erforderlich, welcher im Wege dieser Beschlussvorlage herbeigeführt werden soll. Die finanziellen Auswirkungen zu den einzelnen im Beschlussvorschlag unter Punkt 1.) aufgeführten Maßnahmen können dem Haushaltsplan 2022 sowie dem dazugehörigen Investitionsprogramm entnommen werden.
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Standpunkt der Ausschüsse | am | Ja | Nein | Enthaltung | Lt. Beschluss- vorschlag | Änderung siehe Ergänzungs- blatt | Haupt- und Finanzausschuss | | | | | | | Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz | | | | | | | Kultur, Jugend und Sport | | | | | | | Soziales | | | | | | | Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr | | | | | | | Rechnungsprüfungsausschuss | | | | | | |
|
|