Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
26. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 11 Beschluss:041/22S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:12 - 22:13
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 050/22 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Zu diesem Sachverhalt gibt es keinen über die Beschlussvorlage hinausgehenden Erläuterungsbedarf.

 

Frau Schellenberg stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung, der daraufhin einstimmig zugestimmt wird.

 

 


Beschluss Nr. 041/22S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung in der Fassung vom 23.03.2022, werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Für die Klarstellung- und Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

20

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