Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Der Bürgermeister führt aus, dass sich dieser „Sammelbeschluss“ an anderen Kommunen orientiert und von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde, Frau Baumann, vorgeschlagen wurde. Die Beschlussfassung ist für die Beantragung von Fördermitteln (rechtsaufsichtliche Würdigung) erforderlich. Es wird bestätigt, dass die investiven Maßnahmen im Haushalt (einschließlich Finanzplan/Investitionsprogramm) finanziell auskömmlich dargestellt sind und dass daher der Stadtrat diese auch durchführen möchte. Herr Kaminski schlägt vor, die Formulierung „der Stadtrat beschließt die Realisierung folgender investiver Maßnahmen“ zu ändern in „der Stadtrat beabsichtigt die Realisierung folgender investiver Maßnahmen“. Außerdem könnte klarstellend – um der Kritik einer Vorwegnahme bzw. Ermächtigung des Bürgermeisters entgegenzuwirken – in die Begründung aufgenommen werden, dass im weiteren Verfahren jeweils der Bauausschuss bei der Planung sowie der Stadtrat für die Auftragsvergabe zu beteiligen ist. Herr Abicht kann dem nicht zustimmen, zum einen, da die investiven Maßnahmen mit dem soeben beschlossenen Haushalt bereits bestätigt wurden und zum zweiten, weil die En-bloc-Abstimmung unzulässig und über jede Baumaßnahme ein separater Beschluss vorzulegen ist. Herr Liebaug ergänzt, dass seine Fraktion die meisten investiven Maßnahmen unterstützt. Bei zwei Maßnahmen fehlen jedoch vorab einer Beschlussfassung zunächst weitergehende Informationen. Daher würde sich die Fraktion CDU/FDP bei heutiger Beschlussfassung mindestens enthalten.
Diese Beschlussfassung ist für das Inkrafttreten des Haushalts 2022 rechtlich nicht relevant und wirkt sich höchstens auf die rechtsaufsichtliche Würdigung zur Beantragung von Fördermitteln aus. Da der Zeitraum bis zur nächsten Stadtratssitzung hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln nicht zeitkritisch ist, was Herr Schmidt, stellvertretender Bauamtsleiter, bestätigt, zieht der Bürgermeister die Beschlussvorlage heute zurück, um den Sachverhalt (einschließlich der vorgeschlagenen Formulierungsänderungen) nochmals mit Frau Baumann abzustimmen und zur Stadtratssitzung am 04.07.2022 erneut einzubringen.
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