Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 26. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden  

 
 
Bezeichnung: 26. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
Gremium: Stadtrat
Datum: Mo, 23.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:12 - 22:13
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Informationen des Bürgermeisters      
Ö 3  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2022      
Ö 6  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.04.2022      
Ö 7  
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022  
Enthält Anlagen
BV 056/22  
Ö 8  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 Hier: Grundsatzbeschluss zu investiven Maßnahmen  
BV 058/22  
Ö 9  
Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für den Neubau eines Verbrauchermarktes in der Wilhelm-Külz-Straße; Hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 042/22  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden – Verbrauchermarkt Wilhelm-Külz-Straße“.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist auf der Grundlage des § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahme und der daraus entstehenden Kosten abzuschließen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    04.05.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz
    N 10 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    10.05.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 3 - Empfehlung
   

Sodann geben die Ausschussmitglieder folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden – Verbrauchermarkt Wilhelm-Külz-Straße“.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist auf der Grundlage des § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahme und der daraus entstehenden Kosten abzuschließen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

1

-

-

 

 

   
    23.05.2022 - Stadtrat
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 039/22S   
   

Beschluss Nr. 039/22S

 

Unter der Maßgabe, dass

-          parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ein Einzelhandelsgutachten beauftragt wird, um die Innenstadtrelevanz für die Nachnutzung des Altstandortes zu bewerten und daraus resultierend vertraglich zu regeln, dass die Nachnutzung den Interessen der Stadt Schmalkalden nicht entgegensteht

-          in dem zu schließenden städtebaulichen Vertrag explizit formuliert ist, dass sich aus der Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses kein Anspruch auf einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan ableiten lässt,

beschließt der Stadtrat:

 

  1. Für den beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden – Verbrauchermarkt Wilhelm-Külz-Straße“.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist auf der Grundlage des § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahme und der daraus entstehenden Kosten abzuschließen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

19

-

1

-

-

 

 

Ö 10  
Umrüstung von 12 Bestandssirenen mit Unterstützung der Thüringer Förderrichtlinie BS/AllgH und Sonderförderprogramm des Bundes  
BV 048/22  
Ö 11  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 050/22  
Ö 12  
Lieferung von Druck-, Fax-, Kopier- und Scantechnik (multifunktionalen Systemen) für die Stadtverwaltung Schmalkalden und deren Außenstellen inkl. Installation, Inbetriebnahme und Einweisung in die Geräte sowie Reparatur- und Wartungsvertrag ("Miete+ Klick") Hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung gemäß § 23 Absatz (2) lit. d) der Geschäftsordnung vom 12.12.2016  
BV 053/22  
Ö 13  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)    
N 4     (nichtöffentlich)    
N 5     (nichtöffentlich)   BV 054/22  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 055/22  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 057/22  
N 8     (nichtöffentlich)