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Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: - Die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf 2026 wird bis zur Vorlage sämtlicher Pflichtanlagen (Jahresrechnung 2024, geprüfter Haushaltsvollzug 2025, Übersicht über Rücklagen, Schulden und Verpflichtungsermächtigungen) ausgesetzt.
- Die Verwaltung wird verpflichtet, die aktuelle Haushaltslage 2025 in einer gesonderten Vorlage mit sämtlichen relevanten Zahlen darzustellen, insbesondere hinsichtlich der nicht realisierten Grundstückserlöse, der Kreditaufnahme und der Rücklagenlage.
- Der Stadtrat behält sich vor, vor einer Beratung des Haushaltsentwurfs 2026 über die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts 2025 zu entscheiden.
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