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| Betreff: |
Antrag der Fraktion AfD: Verschiebung der Beratung des Haushaltsentwurfs 2026 bis zur Vorlage aller Pflichtanlagen |
| Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
| Federführend: | Fraktion AfD |
Bearbeiter/-in: | Dehler, Michaela |
| Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: - Die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf 2026 wird bis zur Vorlage sämtlicher Pflichtanlagen (Jahresrechnung 2024, geprüfter Haushaltsvollzug 2025, Übersicht über Rücklagen, Schulden und Verpflichtungsermächtigungen) ausgesetzt.
- Die Verwaltung wird verpflichtet, die aktuelle Haushaltslage 2025 in einer gesonderten Vorlage mit sämtlichen relevanten Zahlen darzustellen, insbesondere hinsichtlich der nicht realisierten Grundstückserlöse, der Kreditaufnahme und der Rücklagenlage.
- Der Stadtrat behält sich vor, vor einer Beratung des Haushaltsentwurfs 2026 über die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts 2025 zu entscheiden.
Begründung: Ein Haushaltsentwurf 2026 ohne die erforderlichen Pflichtanlagen kann nicht seriös beraten und beschlossen werden. Der Stadtrat ist dem Grundsatz der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit verpflichtet. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend, zunächst die bestehende Haushaltslage 2025 transparent aufzuarbeiten und die vollständigen Pflichtanlagen vorzulegen, bevor die Planungen für 2026 eingeleitet werden.
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