Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 100/25  

 
 
Betreff: Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2025
Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz
Hier: Verwendung der zweckgebundenen Zuweisung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.10.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
10.11.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
Anlage 1_Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten vom 04.09.2025
Anlage 2_Zuweisungsbescheid des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten vom 30.09.2025

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.)

Die von Seiten des Freistaates Thüringen bewilligte, zweckgebundene Zuweisung als Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz in Höhe von insgesamt 124.196,00 € ist für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Haushaltsjahr 2026 wie folgt zu verwenden:

 

   Haushaltsstelle 6700.9400:

   Schmalkalden, Auf dem Gries:                   37.318,19 €

   Asbach, Neue Reihe:                                    44.912,19 €

   Asbach, Hammergasse:                               33.298,80 €

   Mittelstille, Straße der Freundschaft:         6.184,48 €

   Sonstige Maßnahmen:                                   2.482,34 €

                                                                          124.196,00 €

 

2.)

Die unter Punkt 1.) aufgeführten Maßnahmen sind durch die zweckgebundene Zuweisung des Freistaates Thüringen als Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz auf der Haushaltsstelle 6700.3610 in Höhe von insgesamt 124.196,00 € zu decken.

 

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Schmalkalden erhält laut dem Bescheid des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten vom 30.09.2025 eine zweckgebundene Zuweisung als Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz in Höhe von insgesamt 124.196,00 €.

 

Diese zweckgebundene Zuweisung kann für Maßnahmen entsprechend der Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zur Gewährung von Zuweisungen als Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gemäß § 22f ThürFAG vom 04.09.2025 eingesetzt werden.

 

Die vorgenannte Verwaltungsvorschrift des Freistaates Thüringen vom 04.09.2025 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Bescheid des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten vom 30.09.2025 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Gesamtbetrag der zweckgebundenen Zuweisung in Höhe von 124.196,00 € kann im Haushaltsjahr 2026 für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED auf der Haushaltsstelle 6700.9400 wie folgt eingesetzt werden:

 

   Haushaltsstelle 6700.9400:

   Schmalkalden, Auf dem Gries:                   37.318,19 €

   Asbach, Neue Reihe:                                    44.912,19 €

   Asbach, Hammergasse:                               33.298,80 €

   Mittelstille, Straße der Freundschaft:         6.184,48 €

   Sonstige Maßnahmen:                                   2.482,34 €

                                                                          124.196,00 €

 

Der Gesamtbetrag der zweckgebundenen Zuweisung in Höhe von 124.196,00 € ist auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift vom 04.09.2025 und des Bescheides vom 30.09.2025 im Vermögenshaushalt, im vorliegenden Fall auf der Haushaltsstelle 6700.3610, zu verbuchen. Da die Verausgabung der zweckgebundenen Zuweisung im Haushaltsjahr 2025 nicht mehr realisierbar ist, ist die vorgenannte Zuweisung entsprechend den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift vom 04.09.2025 und des Bescheides vom 30.09.2025 im Zuge des Jahresabschlusses 2025 der allgemeinen Rücklage zuzuführen, im Haushaltsjahr 2026 über die Haushaltsstelle 9100.3100 der allgemeinen Rücklage zu entnehmen und über die Haushaltsstelle 6700.9400 zweckgebunden für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED zu verwenden.

 

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme in 2025:

       in Höhe von: 124.196,00

       HHSt: 6700.3610

Ausgabe in 2026:

       in Höhe von: 124.196,00

       HHSt: 6700.9400

siehe Begründung

 

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Anlagen: Anlage 1: Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und

                                         Forsten zur Gewährung von Zuweisungen als Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des

                                         Klimaschutzes und der Klimaanpassung gemäß § 22f ThürFAG vom 04.09.2025

 

                       Anlage 2: Zuweisungsbescheid des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und

                                         Forsten vom 30.09.2025

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten vom 04.09.2025 (859 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Zuweisungsbescheid des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten vom 30.09.2025 (1444 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   22.10.2025 15:33:44   Kornelia Tischer