Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.) Die von Seiten des Freistaates Thüringen bewilligte, zweckgebundene Zuweisung als Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz in Höhe von insgesamt 124.196,00 € ist für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Haushaltsjahr 2026 wie folgt zu verwenden:
Haushaltsstelle 6700.9400: Schmalkalden, Auf dem Gries: 37.318,19 € Asbach, Neue Reihe: 44.912,19 € Asbach, Hammergasse: 33.298,80 € Mittelstille, Straße der Freundschaft: 6.184,48 € Sonstige Maßnahmen: 2.482,34 € 124.196,00 €
2.) Die unter Punkt 1.) aufgeführten Maßnahmen sind durch die zweckgebundene Zuweisung des Freistaates Thüringen als Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz auf der Haushaltsstelle 6700.3610 in Höhe von insgesamt 124.196,00 € zu decken.
Begründung:
Die Stadt Schmalkalden erhält laut dem Bescheid des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten vom 30.09.2025 eine zweckgebundene Zuweisung als Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz in Höhe von insgesamt 124.196,00 €.
Diese zweckgebundene Zuweisung kann für Maßnahmen entsprechend der Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zur Gewährung von Zuweisungen als Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gemäß § 22f ThürFAG vom 04.09.2025 eingesetzt werden.
Die vorgenannte Verwaltungsvorschrift des Freistaates Thüringen vom 04.09.2025 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Der Bescheid des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten vom 30.09.2025 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Der Gesamtbetrag der zweckgebundenen Zuweisung in Höhe von 124.196,00 € kann im Haushaltsjahr 2026 für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED auf der Haushaltsstelle 6700.9400 wie folgt eingesetzt werden:
Haushaltsstelle 6700.9400: Schmalkalden, Auf dem Gries: 37.318,19 € Asbach, Neue Reihe: 44.912,19 € Asbach, Hammergasse: 33.298,80 € Mittelstille, Straße der Freundschaft: 6.184,48 € Sonstige Maßnahmen: 2.482,34 € 124.196,00 €
Der Gesamtbetrag der zweckgebundenen Zuweisung in Höhe von 124.196,00 € ist auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift vom 04.09.2025 und des Bescheides vom 30.09.2025 im Vermögenshaushalt, im vorliegenden Fall auf der Haushaltsstelle 6700.3610, zu verbuchen. Da die Verausgabung der zweckgebundenen Zuweisung im Haushaltsjahr 2025 nicht mehr realisierbar ist, ist die vorgenannte Zuweisung entsprechend den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift vom 04.09.2025 und des Bescheides vom 30.09.2025 im Zuge des Jahresabschlusses 2025 der allgemeinen Rücklage zuzuführen, im Haushaltsjahr 2026 über die Haushaltsstelle 9100.3100 der allgemeinen Rücklage zu entnehmen und über die Haushaltsstelle 6700.9400 zweckgebunden für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED zu verwenden.
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