Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 106/25  

 
 
Betreff: Aufhebung des Sperrvermerkes MGH Familienzentrum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/4 Soziales und Sport Bearbeiter/-in: Lenk, Jana
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.10.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
10.11.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

Der Sperrvermerk zur Kofinanzierung des MGH Familienzentrums in Höhe von 10.000 € wird aufgehoben.

 


Begründung:

 

Seit 2008 wird das Familienzentrum als Mehrgenerationenhaus (MGH) geführt. Die Stadt Schmalkalden übernahm für das Gebäude in der Näherstiller Str. 7 seit 1996 die Miete. Das MGH Familienzentrum verpflichtete sich im Gegenzug dafür Freizeit, Bildungs- und Beratungsangebote vorzuhalten sowie Vereinen und Selbsthilfegruppen das Objekt mietfrei zu überlassen. Seit dem Umzug des MGH´s in das Gebäude Bohrmühle 6 ist der Zuschuss der Stadt durch eine mietfreie Zurverfügungstellung der Immobilie somit weggefallen.

 

Grundlage und Voraussetzung zur weiteren Finanzierung durch das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus Miteinander-Füreinander“ ist eine jährliche Kofinanzierung in Höhe von 10.000 € durch die Kommune, in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt, notwendig. Darüber hinaus finanziert der Landkreis ebenfalls das MGH Schmalkalden im Rahmen dieser Bundesfinanzierung mit einem erheblichen Zuschuss.

 

Die Stadt Schmalkalden hat dem Träger des MGH Familienzentrum Diakoniewert e.V. eine jährliche Kofinanzierung in Höhe von 10.000 € als Geldleistung zugesagt.

 

Der Träger Diakoniewert e.V. sichert im Gegenzug der Stadt Schmalkalden folgendes zu:

-          Beteiligung an Veranstaltungen der Stadt Schmalkalden zum Thema Familie, Soziales und Gesundheit

-          Möglichkeit der mietfreien Nutzung einzelner Räume an bis zu 12 Tagen im Jahr durch die Stadtverwaltung, gemeinnützige Vereine/ Selbsthilfegruppen

-          kostenfreie Überlassung der Hüpfburg bis zu 5 x/Jahr für die Stadt

Ein entsprechender Vertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem Träger Diakoniewert e.V. wird hierzu geschlossen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport am 14.10.2025 wurde diese Vorgehensweise besprochen und die Finanzierung zur Gewährleistung der Standortsicherheit befürwortet.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von:

       HHSt:

Ausgabe:

       in Höhe von: 10.000 €

       HHSt: 4000.7180

siehe Begründung

 

Die Kämmerei darf zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage erteilen. Die Maßnahme Kofinanzierung MGH Familienzentrum ist Bestandteil des im Entwurf vorliegenden Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Die Entscheidung über das Haushaltskonsolidierungskonzept und demzufolge die Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme Kofinanzierung MGH Familienzentrum obliegt dem Stadtrat.

 

Schmalkalden, den 16.10.2025

 

gez. Werner

Kämmerer

 

mmerer

 


 

Anlagen

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   16.10.2025 16:29:15   Volkmar Werner