Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.)
Die von Seiten des Freistaates Thüringen bewilligte, zweckgebundene Zuweisung als Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz in Höhe von insgesamt 124.196,00 € ist für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Haushaltsjahr 2026 wie folgt zu verwenden:
Haushaltsstelle 6700.9400:
Schmalkalden, Auf dem Gries: 37.318,19 €
Asbach, Neue Reihe: 44.912,19 €
Asbach, Hammergasse: 33.298,80 €
Mittelstille, Straße der Freundschaft: 6.184,48 €
Sonstige Maßnahmen: 2.482,34 €
124.196,00 €
2.)
Die unter Punkt 1.) aufgeführten Maßnahmen sind durch die zweckgebundene Zuweisung des Freistaates Thüringen als Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz auf der Haushaltsstelle 6700.3610 in Höhe von insgesamt 124.196,00 € zu decken.