Die in der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Übersicht der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wird beschlossen.
2.)
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung der unter Punkt 1. definierten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen erforderlichen Schritte zu veranlassen.
3.)
Die Stadtverwaltung wird außerdem beauftragt, dem Stadtrat bis spätestens zum 30.09.2026 weitere, über die unter den Punkten 1.) und 2.) definierten Maßnahmen hinausgehende Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung zu unterbreiten.
30.09.2025 - Haupt- und Finanzausschuss
N 5 - Empfehlung/Kenntnisnahme
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28.10.2025 - Haupt- und Finanzausschuss
N 19 - Empfehlung/Kenntnisnahme
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10.11.2025 - Stadtrat
Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 101/25S
Beschluss Nr. 101/25S
Der Stadtrat beschließt:
1.)
Die in der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Übersicht der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wird beschlossen.
2.)
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung der unter Punkt 1. definierten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen erforderlichen Schritte zu veranlassen.
3.)
Die Stadtverwaltung wird außerdem beauftragt, dem Stadtrat bis spätestens zum 30.09.2026 weitere, über die unter den Punkten 1.) und 2.) definierten Maßnahmen hinausgehende Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung zu unterbreiten.