Die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Schmalkalden wird beschlossen und dient als informelle Planung dem Handlungsrahmen für Stadtrat und Stadtverwaltung sowie als Beurteilungsgrundlage für vielfältige Einzelentscheidungen.
Der Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderliche Berichtserstattung über den Abschluss der Lärmaktionsplanung an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als zuständige Fachaufsichtsbehörde zu übermitteln. Den Bürgern der Stadt Schmalkalden ist die dauerhafte Einsichtnahme in den Lärmaktionsplan zu ermöglichen.
22.10.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
N 12 - Empfehlung
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04.11.2024 - Stadtrat
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 117/24S
Beschluss Nr. 117/24S
Der Stadtrat beschließt:
Die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Schmalkalden wird beschlossen und dient als informelle Planung dem Handlungsrahmen für Stadtrat und Stadtverwaltung sowie als Beurteilungsgrundlage für vielfältige Einzelentscheidungen.
Der Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderliche Berichtserstattung über den Abschluss der Lärmaktionsplanung an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als zuständige Fachaufsichtsbehörde zu übermitteln. Den Bürgern der Stadt Schmalkalden ist die dauerhafte Einsichtnahme in den Lärmaktionsplan zu ermöglichen.