Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Zur Umsetzung der Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind gemäß §§ 47a – 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, aufzustellen und regelmäßig zu überprüfen. Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung werden durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) Lärmkarten erarbeitet.
Die erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Stadt ist durch den Beschluss des Stadtrates der Stadt Schmalkalden am 04.10.2021 in Kraft getreten. Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde von der Stadt Schmalkalden als zuständige Behörde erstellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte gemäß § 47d Absatz 3 BImSchG im Zeitraum vom 02.09.2024 bis einschließlich 04.10.2024.
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