Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 139/24  

 
 
Betreff: Lärmaktionsplan Schmalkalden hier: Bestätigung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
16.10.2024    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.10.2024 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
04.11.2024 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (117/24S)
Anlagen:
Fortschreibung_Lärmaktionsplan_4.Stufe_2024

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.    Die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Schmalkalden wird beschlossen und dient als informelle Planung dem Handlungsrahmen für Stadtrat und Stadtverwaltung sowie als Beurteilungsgrundlage für vielfältige Einzelentscheidungen.
  2.    Der Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderliche Berichtserstattung über den Abschluss der Lärmaktionsplanung an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als zuständige Fachaufsichtsbehörde zu übermitteln. Den Bürgern der Stadt Schmalkalden ist die dauerhafte Einsichtnahme in den Lärmaktionsplan zu ermöglichen.

 

 


Begründung:

 

Zur Umsetzung der Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind gemäß §§ 47a – 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, aufzustellen und regelmäßig zu überprüfen. Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung werden durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) Lärmkarten erarbeitet.

 

Die erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Stadt ist durch den Beschluss des Stadtrates der Stadt Schmalkalden am 04.10.2021 in Kraft getreten. Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde von der Stadt Schmalkalden als zuständige Behörde erstellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte gemäß § 47d Absatz 3 BImSchG im Zeitraum vom 02.09.2024 bis einschließlich 04.10.2024.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlagen

-          Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Schmalkalden

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fortschreibung_Lärmaktionsplan_4.Stufe_2024 (474 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   07.10.2024 09:56:07   Lothar Hilpert