Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt anhand der in der Begründung beigefügten Wahlvorschlagsliste die personelle Neubesetzung des Kommunalen Seniorenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden.
Begründung: Entsprechend der Satzung des Kommunalen Seniorenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden vom 22.08.2023 (in Kraft getreten zum 17.09.2023) wird der Seniorenbeirat durch den Stadtrat der Stadt Schmalkalden gewählt. Der Seniorenbeirat besteht dabei aus höchstens neun stimmberechtigten Mitgliedern. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates gewählt. Sie bleiben darüber hinaus im Amt, bis ein neuer Seniorenbeirat gewählt ist.
Der Aufruf an die vorschlagsberechtigten Seniorenorganisationen, Vereine, Verbände und Vereinigungen in der Stadt Schmalkalden sowie an Privatpersonen zur Meldung von Wahlvorschlägen erfolgte im Amtsblatt 07/2024 der Stadt Schmalkalden. Ebenfalls wurden mit Schreiben vom 23./25.07.2024 die Fraktionen des Stadtrates der Stadt Schmalkalden sowie vorschlagsberechtigte Organisationen, Vereine, Verbände und Vereinigungen in der Stadt Schmalkalden zur Abgabe von Wahlvorschlägen aufgefordert. Die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen war für den 20.09.2024 festgesetzt. Da bis zum 19.09.2024 noch keine neun Vorschläge eingereicht wurden, wurde die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen bis zum 11.10.2024 verlängert. Dies wurde am 19.09.2024 auf der Internetseite der Stadt Schmalkalden bekanntgemacht.
Für die Besetzung des Kommunalen Seniorenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden wurden daraufhin folgenden Wahlvorschläge eingereicht:
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge bestimmt sich nach dem Eingang der Bewerbungen (Meldeformulare). Im Vorfeld der Wahl durch den Stadtrat wurde eine Prüfung der Voraussetzungen für die Wählbarkeit nach § 12 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) vorgenommen. Eine vorgeschlagene Person konnte nicht zur Wahl zugelassen werden, da diese nicht die Voraussetzung erfüllte, Bürger der Stadt Schmalkalden zu sein (§ 6 Abs. (2) der Satzung des Kommunalen Seniorenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden i. V. m. § 10 ThürKO).
Das Wahlverfahren durch den Stadtrat richtet sich nach § 6 Absatz (7) bis (9) der Satzung des Kommunalen Seniorenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden vom 22.08.2023 i. V. m. § 13 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schmalkalden vom 24.06.2024.
Das Ergebnis der Wahl wird nach Auszählung und Verkündung durch den Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Schmalkalden in der Niederschrift festgehalten und auf der Internetseite der Stadt Schmalkalden ortsüblich bekanntgemacht.
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