Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Lärmaktionsplan Schmalkalden hier: Bestätigung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Schmalkalden  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 12 Beschluss:117/24S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:07 - 22:25
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 139/24 Lärmaktionsplan Schmalkalden hier: Bestätigung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily

 

Ein Lärmaktionsplan, so Herr Kaminski, enthält die ermittelte Lärmbelastung durch Straßenverkehr. Möglichkeiten zu deren Minimierung lassen sich ebenfalls ableiten. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sollte alle Ortsteile umfassen. Der Bürgermeister wirbt um Zustimmung, um eine Planungsgrundlage zu haben. Er weist jedoch auf das Problem hin, dass die Stadt zwar das Lärmaufkommen ermittelt und Maßnahmen zur Minimierung kennt, für die Umsetzung aber nur begrenzt zuständig ist. Herr Liebaug pflichtet dem bei. Das Land Thüringen fordert von den Kommunen einen Lärmaktionsplan, ist jedoch als Straßenbaulastträger quasi selbst der Lärmverursacher. Das Land müsste aktiv Verantwortung übernehmen und für Lärmreduzierung sorgen.

 


Beschluss Nr. 117/24S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Schmalkalden wird beschlossen und dient als informelle Planung dem Handlungsrahmen für Stadtrat und Stadtverwaltung sowie als Beurteilungsgrundlage für vielfältige Einzelentscheidungen.
     
  2.                Der Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderliche Berichtserstattung über den Abschluss der Lärmaktionsplanung an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als zuständige Fachaufsichtsbehörde zu übermitteln. Den Bürgern der Stadt Schmalkalden ist die dauerhafte Einsichtnahme in den Lärmaktionsplan zu ermöglichen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

21

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