Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
In diesem Fall, so Herr Kaminski, werden 45.000 € überplanmäßig benötigt. Die Kosten für Stromverbrauch und Unterhaltung sind bei der Straßenbeleuchtung auf zwei Haushaltsstellen aufgeteilt. Im Bereich der Unterhaltung war der Haushaltsansatz zu optimistisch geschätzt. Außerdem war vorgesehen, dass der Bauhof ab der Jahresmitte 2024 einen Teil der Reparaturen der Straßenbeleuchtung übernimmt. Teilweise ist das erfolgt, jedoch nicht im geplanten Umfang, sodass eine externe Firma die Reparaturen ausführen musste, was zu Mehraufwendungen führte.
Herr Liebaug verweist auf die vom Tiefbauamt formulierte Begründung der Unabweisbarkeit dieser überplanmäßigen Ausgabe, wonach es dringender Reparaturarbeiten bedarf, weil zahlreiche entstandene Kabelschäden im Erdreich zu beheben sind. Er möchte wissen, welche Bereiche des Stadtgebietes betroffen sind. Darüber hinaus hinterfragt er den Deckungsvorschlag, der Stadtplanungsmittel vorsieht, und bittet um konkrete Erläuterung. Der Bürgermeister teilt mit, dass die Kabelschäden im Erdreich im gesamten Stadtgebiet auftreten, was jeweils mit einem Messwagen festgestellt wird. Ursächlich ist oft der Breitbandausbau, was jedoch in der Nachweisführung meist schwierig ist.
Die Deckung aus Mitteln der Stadtplanung ist vorgesehen, weil für den Flächennutzungsplan und die B‑Pläne Möckerser Berg (Mittelschmalkalden) sowie Roßdorfer Straße (Wernshausen) mehr Zeit als angedacht benötigt wird, sodass die Kosten dafür erst zu einem späteren Zeitpunkt anfallen und im Haushalt 2025 nochmals eingeplant werden. Auf Nachfrage von Herrn Tanneberger erläutert der Bürgermeister, dass keine Stadtplanungsmittel betreffend das Rathausgebäude Wernshausen zur Deckung herangezogen worden sind.
Beschluss Nr. 119/24S
Der Stadtrat beschließt:
1.) Im Zusammenhang mit der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung wird betreffend die Haushaltsstelle 6700.5100 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 45.000,00 € beschlossen.
2.) Die auf der Haushaltsstelle 6700.5100 (Straßenbeleuchtung; Unterhaltung) anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 45.000,00 € wird durch Wenigerausgaben auf der Haushaltsstelle 6100.6550 (Stadtplanung) in gleicher Höhe gedeckt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||