Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Grundstücke
Gemarkung Schmalkalden, Flur 16, Flurstück 426/18
Gemarkung Schmalkalden, Flur 17, Flurstück 195/1
Gemarkung Schmalkalden, Flur 17, Flurstück 196/1
werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
2. Die vorgenannten Grundstücke werden als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetz vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 290), eingestuft. Sie zweigt als Stichstraße von der Hauptverkehrsstraße Waldhausstraße ab und behält deren Bezeichnung bei.
3. Die Widmung dieser Verkehrsflächen ist in der durch § 6 des Thüringer Straßengesetzes bestimmten Form vorzunehmen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.