Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.)
Die zweckgebundene Zuweisung aus dem Klimapakt nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG in Höhe von 83.191,60 € (Teilbetrag aus 140.796,00 €) ist für Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wie folgt zu verwenden:
HHSt. 6700.9400 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED: 68.191,60 €
HHSt. 7601.9350 Errichtung eines Trinkbrunnens in der Innenstadt: 15.000,00 €
83.191,60 €
2.)
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der unter Punkt 1.) aufgeführten Maßnahmen wird folgende über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe beschlossen:
HHSt. 6700.9400 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED: 68.191,60 € (überplanmäßig)
HHSt. 7601.9350 Errichtung eines Trinkbrunnens auf der Salzbrücke: 15.000,00 € (außerplanmäßig)
83.191,60 €
3.)
Die unter Punkt 2.) aufgeführte über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe wird durch die Mehreinnahmen aus der zweckgebundenen Zuweisung aus dem Klimapakt nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG wie folgt gedeckt:
HHSt. 6700.3610 Zuweisung vom Land für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED: 68.191,60 €
HHSt. 7601.9350 Zuweisung vom Land für die Errichtung eines Trinkbrunnens auf der Salzbrücke: 15.000,00 €
83.191,60 €