Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG Hier: Verwendung der zweckgebundenen Zuweisung und Umsetzung der über-/außerplanmäßigen Ausgaben   

 
 
36. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 9 Beschluss:118/23S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:53
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 140/23 Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023
Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG
Hier: Verwendung der zweckgebundenen Zuweisung und Umsetzung der über-/außerplanmäßigen Ausgaben
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia

 

Herr Kaminski führt aus, dass die Stadt zweckgebundene Fördermittel aus dem „Klimapakt“ vereinnahmt hat, sodass nun über deren Verwendung zu befinden ist. Vorgesehen sind die weitere Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED sowie die Errichtung eines Trinkbrunnens auf der Salzbrücke.

 

Herr Liebaug kann der Errichtung eines Trinkbrunnens grundsätzlich zustimmen. Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit sollte dieser jedoch geschützt errichtet werden. Der Bürgermeister schildert, dass die Bauform derart gestaltet sein soll, dass sich der Trinkbrunnen „einfügt, aber dennoch auffällt“. Die Bauform wird vorab im Bauausschuss vorgestellt.

 

Herr Simon bittet darum, zu prüfen, ob die Stadtkirche beleuchtet ist. Laut Herrn Kaminski war die Beleuchtung aufgrund der Energiespar-Gesetze des letzten Jahres noch ausgeschaltet und ist mittlerweile wieder in Betrieb. Frau Dr. Blaschke befürwortet, dass die städtischen Sehenswürdigkeiten angestrahlt und somit in Szene gesetzt werden. Zudem erhöht die Beleuchtung das Sicherheitsgefühl.

 


Beschluss Nr. 118/23S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.)

Die zweckgebundene Zuweisung aus dem Klimapakt nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG in Höhe von 83.191,60 € (Teilbetrag aus 140.796,00 €) ist für Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wie folgt zu verwenden: 

 

  HHSt. 6700.9400 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED:               68.191,60 €

  HHSt. 7601.9350 Errichtung eines Trinkbrunnens in der Innenstadt:               15.000,00 €

              83.191,60 €

 

2.)

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der unter Punkt 1.) aufgeführten Maßnahmen wird folgende über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe beschlossen:

 

   HHSt. 6700.9400 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED:               68.191,60 € (überplanmäßig)

   HHSt. 7601.9350 Errichtung eines Trinkbrunnens auf der Salzbrücke:               15.000,00 € (außerplanmäßig)

               83.191,60 €

 

3.)

Die unter Punkt 2.) aufgeführte über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe wird durch die Mehreinnahmen aus der zweckgebundenen Zuweisung aus dem Klimapakt nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG wie folgt gedeckt:

 

  HHSt. 6700.3610 Zuweisung vom Land für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED:               68.191,60 €

  HHSt. 7601.9350 Zuweisung vom Land für die Errichtung eines Trinkbrunnens auf der Salzbrücke:               15.000,00 €

               83.191,60 €

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

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2

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