Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.) Die zweckgebundene Zuweisung aus dem Klimapakt nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG in Höhe von 83.191,60 € (Teilbetrag aus 140.796,00 €) ist für Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wie folgt zu verwenden:
HHSt. 6700.9400 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED: 68.191,60 € HHSt. 7601.9350 Errichtung eines Trinkbrunnens in der Innenstadt: 15.000,00 € 83.191,60 €
2.) Im Zusammenhang mit der Umsetzung der unter Punkt 1.) aufgeführten Maßnahmen wird folgende über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe beschlossen:
HHSt. 6700.9400 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED: 68.191,60 € (überplanmäßig) HHSt. 7601.9350 Errichtung eines Trinkbrunnens auf der Salzbrücke: 15.000,00 € (außerplanmäßig) 83.191,60 €
3.) Die unter Punkt 2.) aufgeführte über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe wird durch die Mehreinnahmen aus der zweckgebundenen Zuweisung aus dem Klimapakt nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG wie folgt gedeckt:
HHSt. 6700.3610 Zuweisung vom Land für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED: 68.191,60 € HHSt. 7601.9350 Zuweisung vom Land für die Errichtung eines Trinkbrunnens auf der Salzbrücke: 15.000,00 € 83.191,60 €
Begründung:
Die Stadt Schmalkalden erhält laut Bescheid des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 09.06.2023 eine zweckgebundene Zuweisung für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG in Höhe von insgesamt 140.796,00 €.
Diese zweckgebundene Zuweisung kann für Maßnahmen entsprechend der Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Gewährung von Zuweisungen als Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassungen gemäß § 22f ThürFAG vom 30.11.2022 eingesetzt werden.
Der Bescheid vom 09.06.2023 und die Verwaltungsvorschrift vom 30.11.2022 sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Ein Teilbetrag der zweckgebundenen Zuweisung in Höhe von 83.191,60 € soll für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in den Bereichen Wilhelm-Külz-Straße, Sybillenburg, Zwick, Helenenweg, Recklinghäuser Straße, Radweg und Erbscher Garten in Höhe von 68.191,60 € sowie für die Errichtung eines Trinkbrunnens auf der Salzbrücke in Höhe von 15.000,00 € verwendet werden.
Mit Eilentscheidung ES 145/23 vom 14.09.2023 wurde bereits ein Betrag in Höhe von 26.427,54 € aus der zweckgebundenen Zuweisung für die Neuanschaffung einer Weihnachtsbeleuchtung (LED-Vorhänge) und deren Montage in Form einer überplanmäßigen Ausgabe von der Haushaltsstelle 7900.3610 auf die Haushaltsstelle 7900.9351 in Höhe von 26.427,54 € umgesetzt.
Die Beschlussvorlage zur Verwendung der verbleibenden zweckgebundenen Zuweisung in Höhe von 31.176,86 € wird in den nächsten Haupt- und Finanzausschuss oder Stadtrat zur Entscheidung eingebracht.
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