Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 140/23  

 
 
Betreff: Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023
Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG
Hier: Verwendung der zweckgebundenen Zuweisung und Umsetzung der über-/außerplanmäßigen Ausgaben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
25.09.2023 
36. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (118/23S)
Anlagen:
Antrag des Bauamtes, Sachgebiet Tiefbau u. Grünflächen, auf außerplanmäßige Ausgabe vom 22.09.2023 für HHSt. 7601.9350
Antrag des Bauamtes, Sachgebiet Tiefbau u. Grünflächen, auf überplanmäßige Ausgabe vom 22.09.2023 für HHSt. 6700.9400
Bescheid TMUEN vom 09.06.2023 u. Verwaltungsvorschrift TMUEN vom 30.11.2022

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.)

Die zweckgebundene Zuweisung aus dem Klimapakt nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG in Höhe von 83.191,60 € (Teilbetrag aus 140.796,00 €) ist für Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wie folgt zu verwenden: 

 

  HHSt. 6700.9400 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED:              68.191,60 €

  HHSt. 7601.9350 Errichtung eines Trinkbrunnens in der Innenstadt:     15.000,00 €

                                                                                                                                83.191,60 €

 

2.)

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der unter Punkt 1.) aufgeführten Maßnahmen wird folgende über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe beschlossen:

 

   HHSt. 6700.9400 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED:              68.191,60 € (überplanmäßig)

   HHSt. 7601.9350 Errichtung eines Trinkbrunnens auf der Salzbrücke:   15.000,00 € (außerplanmäßig)

                                                                                                                                 83.191,60 €

 

3.)

Die unter Punkt 2.) aufgeführte über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe wird durch die Mehreinnahmen aus der zweckgebundenen Zuweisung aus dem Klimapakt nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG wie folgt gedeckt:

 

  HHSt. 6700.3610 Zuweisung vom Land für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED:             68.191,60 €

  HHSt. 7601.9350 Zuweisung vom Land für die Errichtung eines Trinkbrunnens auf der Salzbrücke:  15.000,00 €

                                                                                                                                                                                  83.191,60 €

 

 

 

 

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Schmalkalden erhält laut Bescheid des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 09.06.2023 eine zweckgebundene Zuweisung für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG in Höhe von insgesamt 140.796,00 €.

 

Diese zweckgebundene Zuweisung kann für Maßnahmen entsprechend der Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Gewährung von Zuweisungen als Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassungen gemäß § 22f ThürFAG vom 30.11.2022 eingesetzt werden.

 

Der Bescheid vom 09.06.2023 und die Verwaltungsvorschrift vom 30.11.2022 sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Ein Teilbetrag der zweckgebundenen Zuweisung in Höhe von 83.191,60 € soll für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in den Bereichen Wilhelm-Külz-Straße, Sybillenburg, Zwick, Helenenweg, Recklinghäuser Straße, Radweg und Erbscher Garten in Höhe von 68.191,60 € sowie für die Errichtung eines Trinkbrunnens auf der Salzbrücke in Höhe von 15.000,00 € verwendet werden.

 

Mit Eilentscheidung ES 145/23 vom 14.09.2023 wurde bereits ein Betrag in Höhe von 26.427,54 € aus der zweckgebundenen Zuweisung für die Neuanschaffung einer Weihnachtsbeleuchtung (LED-Vorhänge) und deren Montage in Form einer überplanmäßigen Ausgabe von der Haushaltsstelle 7900.3610 auf die Haushaltsstelle 7900.9351 in Höhe von 26.427,54 € umgesetzt.

 

Die Beschlussvorlage zur Verwendung der verbleibenden zweckgebundenen Zuweisung in Höhe von        31.176,86 € wird in den nächsten Haupt- und Finanzausschuss oder Stadtrat zur Entscheidung eingebracht. 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme insgesamt 83.191,60 €:

      davon:  HHSt. 6700.3610: 68.191,60 €

                    HHSt: 7601.3610: 15.000,00 €

Ausgabe insgesamt 83.191,60 €:

      davon:  HHSt. 6700.9400: 68.191,60 €

                    HHSt: 7601.9350: 15.000,00 €

siehe Begründung

 


 

Anlagen:

-          Bescheid des TMUEN vom 09.06.2023 und Verwaltungsvorschrift des TMUEN vom 30.11.2022

-          Antrag des Bauamtes, Sachgebiet 60/3, Tiefbau und Grünflächen, auf überplanmäßige Ausgabe vom 22.09.2023 für HHSt. 6700.9400

-          Antrag des Bauamtes, Sachgebiet 60/3, Tiefbau und Grünflächen, auf außerplanmäßige Ausgabe vom 22.09.2023 für HHSt. 7601.9350

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

mmerer

rgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag des Bauamtes, Sachgebiet Tiefbau u. Grünflächen, auf außerplanmäßige Ausgabe vom 22.09.2023 für HHSt. 7601.9350 (196 KB)    
Anlage 2 2 Antrag des Bauamtes, Sachgebiet Tiefbau u. Grünflächen, auf überplanmäßige Ausgabe vom 22.09.2023 für HHSt. 6700.9400 (205 KB)    
Anlage 3 3 Bescheid TMUEN vom 09.06.2023 u. Verwaltungsvorschrift TMUEN vom 30.11.2022 (1932 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   24.09.2023 08:08:42   Thomas Kaminski