Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
4. Für die Umsetzung der Planung soll ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem
Begründung:
Die 1. Breitunger H&H PV GmbH beabsichtigt gemeinsam mit Herrn Mario Urbach als Flächeneigentümer und in Kooperation mit der Stadt Schmalkalden oder einer derer Gesellschaften, auf einer Gesamtfläche von ca. 16 ha eine PV-Freiflächenanlage (Agri-PV) mit einer möglichen Leistung von bis zu 15 MW zu errichten. Der Standort für die PV-Anlage ist aufgrund seiner Beschaffenheit für eine solche Nutzung geeignet. Es handelt sich bei der zu nutzenden Fläche um bisheriges Ackerland mit einer Bodenzahl < 28. Dies ist für die ackerbauliche Bewirtschaftung nur bedingt geeignet. Durch die Bauweise als Agri-PV-Anlage soll aber eine weitere landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht werden.
Mit der Maßnahme wird im kommunalen Umgriff der Stadt Schmalkalden ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bundesregierung bezüglich einer bis 2045 zu erreichenden Klimaneutralität geleistet.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, sind entsprechende planungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen. Da PV-Freiflächenanlagen kein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne des § 35 BauGB darstellen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.
Für die Umsetzung der Planung soll ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem Vorhabensträger verhandelt und abgeschlossen werden. Die Kosten für die Planaufstellung übernimmt der Vorhabensträger. Hierzu liegt die schriftliche Zusage durch die 1. Breitunger H&H PV GmbH vor.
*) Zustimmung unter der Maßgabe, dass die ersten beiden Sätze des letzten Absatzes der Begründung in den Beschlussvorschlagstext mit aufgenommen werden.
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