Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Sondergebiet Energiegewinnung aus PV - Vor der Wolfskuppe Hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
36. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 10 Beschluss:119/23S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 25.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:53
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 120/23 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Sondergebiet Energiegewinnung aus PV - Vor der Wolfskuppe
Hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60 Bauamt Bearbeiter/-in: Hilpert, Lothar

 

Der Bürgermeister fasst die Beratung im HFA, wo der Sachverhalt ausführlich vorberaten wurde, zusammen:
Im Konsens findet das Projekt Zustimmung. Aufgrund der Größe der PV-Anlage ist eine Visualisierung gewünscht. Der Planungsauftrag wird durch den Projektentwickler ausgelöst, auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrags für einen vorhabensbezogenen B-Plan. Die Planungshoheit behält die Stadt, ohne dass ihr Planungskosten entstehen (außer anteilig bei Projektbeteiligung). Die notwendigen Verträge sind in Aussicht gestellt und folgen in den nächsten Gremiengängen. Heute geht es um die grundsätzliche Zustimmung zu diesem B-Plan und dem Projekt, unter den genannten Bedingungen. Die Meinungen von Experten, Trägern öffentlicher Belange und der Bürger werden im Rahmen des Verfahrens noch eingeholt.

 

Wie Herr Liebaug informiert, befürwortet die Fraktion CDU/FDP das Vorhaben. Die Visualisierung sollte zu einer Sitzung des Bauausschusses gezeigt werden. Gemäß HFA-Beratung war jedoch als redaktionelle Änderung in den Beschlusstext zu übernehmen, dass der Vorhabensträger die Kosten der Planaufstellung übernimmt (Ist-Bestimmung, keine Kann-Bestimmung). Dies ist bei der heutigen Beschlussfassung entsprechend zu berücksichtigen.

 

Herr Abicht führt aus, dass die AfD-Fraktion das Vorhaben ebenfalls grundsätzlich unterstützt, auch vor dem Hintergrund des Brandschutz-Themas im Innenstadtbereich. Aufgrund der geplanten Größe der PV-Anlage sind jedoch nicht nur die Weidebrunner Bürger betroffen, sondern die Schmalkalder Bürger insgesamt.

Herr Kaiser merkt diesbezüglich an, dass wegen der flächenmäßigen Größe die Visualisierung wichtig ist, auch, da es unterschiedliche Agri-PV-Anlagen gibt.

 

Auch Herr Danz, Fraktion SPD/Grüne, kann das Projekt einschließlich der gegebenen Hinweise unterstützen. Mit der Schaffung einer Investitionsmöglichkeit außerhalb des Innenstadtgebietes macht unser PV-Projekt als Pilot auch bei anderen Kommunen auf sich aufmerksam.

Den Ausgleichsaspekt sieht Herr Liebaug ebenfalls als wichtig an.

 

Herr Liebaug möchte zudem wissen, ob sich das PV-Projekt auf die Straßenbaumaßnahme „Herrentälchen“ auswirkt, da gegebenenfalls die Anbindung dort vorgesehen ist. Dazu erläutert der Bürgermeister, dass der Einspeisepunkt noch nicht feststeht (aus der Netzverträglichkeitsprüfung ergab sich die Genehmigung für eine Leistung von 12 MW). Wenn Erdarbeiten erforderlich sind, sollten diese jetzt ausgeführt werden.

 

Herr Kaiser hofft, dass andere Entscheidungsträger unser Ziel einer PV-Anlagen-freien Innenstadt nicht unterwandern und andere Genehmigungen erteilen. Vor diesem Hintergrund, so Herr Abicht, ist die Baugestaltungssatzung zwingend dementsprechend anzupassen. Der Rechtsweg kann nicht verhindert werden – weshalb mit der Unterbreitung unseres alternativen Investitionsangebotes dieser uninteressant werden soll. 

Herr Dr. Svoboda legt dar, dass die Denkmalschutz-Behörde nur in Ausnahmefällen ihre Genehmigung verweigern darf – wobei als Ausnahmefall z.B. anerkanntes UNESCO-Weltkulturerbe und dergleichen gilt. Daher pflichtet er dem bei, die Baugestaltungssatzung zu überarbeiten und das Projekt als alternatives Investitionsangebot anzugehen.

Laut Herrn Kaminski sind die gegensätzlichen Interessen hier das Thema: zum einen der Klimaschutz und das Vorantreiben der Energiewende als Projekt von nationaler Bedeutung, zum andern der Denkmalschutz. Eine sinnvolle Abwägung gegeneinander und miteinander ist notwendig. Entsprechende Überlegungen aus der Dienstberatung lässt der Bürgermeister zusammentragen, zur weiteren Beratung im Bauausschuss. Herauszuheben ist, dass für Hauseigentümer der Innenstadt mit unserer Alternative kaum ein – bis gar kein –  wirtschaftlicher Nachteil entsteht. Zudem wird das Thema Brandbekämpfung – nicht Brandschutz – aufgegriffen, da diese im Brandfall aufgrund der dichten Bebauung in der Innenstadt äußert schwierig wäre (fehlende Brandwände, teils gemeinsame Hauswand).

Bei den baulichen Auflagen, so Herr Abicht, ist auch der Brandschutz zu berücksichtigen und mit den Hauseigentümern zu besprechen (z.B. fehlende Möglichkeit für wassergekühltes Ausbrennen von PV-Speicherakkus im Fachwerk).

 

Herr Schliewenz sieht es positiv, dass alle Stadtratsfraktionen dem PV-Projekt aufgeschlossen gegenüberstehen, und würde es sogar als Auftakt für die Erarbeitung des kommunalen Energieplanes sehen.

 

Wie Herr Kaminski mitteilt, ist außerdem positiv zu sehen, dass sich die Stadt an der Investitionsmöglichkeit beteiligt und ihrerseits wiederum die Bürger beteiligen kann. Die Nutzung versiegelter Flächen (Parkplätze usw.) für PV-Anlagen wird darüber hinaus sowieso in Betracht gezogen werden. Die eingeforderte Bürgerbeteiligung soll aktiv, nicht nur im formalen Rahmen des B-Plans, erfolgen, um das Vertrauen der Bevölkerung in dieses sowie zukünftige städtische Vorhaben zum Thema Energiewende zu gewinnen.

 

 

 


Beschluss Nr. 119/23S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des
    § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung


Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das „Sondergebiet Energiegewinnung aus PV – Vor der Wolfskuppe“ in Schmalkalden.         

 

  1.                Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1.                Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1. Für die Umsetzung der Planung soll ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem  Vorhabensträger verhandelt und abgeschlossen werden. Die Kosten für die Planaufstellung übernimmt der Vorhabensträger. 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

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