Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Der Bürgermeister möchte zunächst auf die Motivlage eingehen:
Herr Liebaug fragt an, ob hier – aufgrund der Vorab-Bindung hinsichtlich zukünftiger Haushalte – im haushaltsrechtlichen Sinne nicht die klassische Voraussetzung für eine Verpflichtungsermächtigung erfüllt ist. Herr Kaminski erläutert, dass es der Rechtsaufsicht für die Würdigung bisher ausreichte, wenn die Maßnahme im Haushalt plus Investitionsprogramm dargestellt war. Das ist hier gegeben, die Summen sind lediglich nicht ausreichend, sodass aufgestockt wird. Dies bestätigt der Kämmerer: die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Abbildung im Investitionsprogramm des künftigen Haushalts. Ansonsten ist der Beschluss hinfällig. Ohne vorhandene Haushaltsmittel kann die Maßnahme nicht umgesetzt werden.
Aufgrund des Themas „Verpflichtungsermächtigung“, so Herr Abicht, stimmt die Fraktion AfD nicht zu. Der Bürgermeister möchte heute nicht über die Formalien streiten, da diese die Rechtsaufsicht prüft. Bei mehrheitlicher inhaltlicher Ablehnung des Beschlusses hat das Stadion künftig ein neues Gebäude, jedoch keine Sportanlagen.
Herr Kaiser ist der Meinung, dass die Stadt Schmalkalden ein voll nutzbares Stadion braucht. Laut Haushaltsplan sind bisher Ausgaben für das Stadion von 8,26 Mio. € vorgesehen, bei Einnahmen von 6,6 Mio. €, sodass der städtische Zuschuss 1,66 Mio. € beträgt. Herr Kaiser möchte wissen, um welchen Betrag sich die Kosten erhöhen. Herr Kaminski schildert, dass aktuell etwa 3,4 Mio. € für die Sportanlage eingeplant sind. Gemäß nun vorliegender Kostenberechnung belaufen sich die Kosten auf ca. 6,6 Mio. €. Zu den Gesamtausgaben von 8,26 Mio. € kommt der Differenzbetrag hinzu. Als Förderung werden 2/3 der Ausgaben erwartet.
Die Fraktion CDU/FDP, so Herr Liebaug, kann inhaltlich der Maßnahme zustimmen, sofern das formale Verfahren sauber abläuft, was heute bestätigt worden ist.
Beschluss Nr. 121/23S
Der Stadtrat beschließt:
Zur Absicherung der Finanzierung der Planungs- und Bauleistungen für den Bau der Wettkampfanlagen des Stadions Walperloh werden, unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel der Sportstättenförderung (Förderquote 60%), zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen auf der Haushaltsstelle 5610.001.9500: 568.565,35 € brutto im Haushaltsplan 2024, 1.491.465,82 € brutto im Haushaltsplan 2025 und 1.742.157,83 € brutto im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt.
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