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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Informationen des Bürgermeisters |
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Ö 3 |
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Berichte aus den Ausschüssen |
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Ö 4 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 5 |
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Verpflichtung eines Stadtratsmitglieds nach § 24 Abs. 2 ThürKO |
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Ö 6 |
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Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
Hier: Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden |
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BV 147/22 |
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Ö 7 |
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Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Breitbandausbau im OT Mittelschmalkalden |
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BV 008/23 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen"
hier: Aufstellungsbeschluss |
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BV 161/22 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: - Für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“. Der vorliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und stellt den vorläufigen Geltungsbereich dar.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung – aufzufordern.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 wird in Form einer Planauslage durchgeführt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
- Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
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17.01.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie |
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N 15 - Empfehlung |
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(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
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24.01.2023 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 6 - Empfehlung |
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Unter dem Vorbehalt des Beratungsergebnisses im nichtöffentlichen Sitzungsteil empfehlen die Ausschussmitglieder dem Stadtrat nachstehenden Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“. Der vorliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und stellt den vorläufigen Geltungsbereich dar.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung – aufzufordern.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 wird in Form einer Planauslage durchgeführt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
- Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 5 | - | 1 | 1 | - |
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06.02.2023 - Stadtrat |
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Ö 8 - zurückgestellt |
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17.04.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie |
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N 18 - Empfehlung |
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(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
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23.04.2024 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 12 - Empfehlung |
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Beschlussempfehlung unter der Maßgabe, dass die Karte mit dem räumlichen Geltungsbereich (Lageplan) wie heute zur Kenntnis gegeben beigefügt wird: Der Stadtrat beschließt: - Für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“. Der vorliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und stellt den vorläufigen Geltungsbereich dar.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung – aufzufordern.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 wird in Form einer Planauslage durchgeführt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
- Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 5 | - | - | - | - |
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13.05.2024 - Stadtrat |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 043/24S |
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Beschluss Nr. 043/24S Der Stadtrat beschließt: - Für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“. Der vorliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und stellt den vorläufigen Geltungsbereich dar.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung – aufzufordern.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 wird in Form einer Planauslage durchgeführt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
- Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 13 | 6 | 2 | 1 | - |
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Ö 9 |
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Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden sowie Sondernutzungsgebührensatzung |
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BV 010/23 |
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Ö 10 |
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Allgemeinverfügung der Stadt Schmalkalden zur Durchführung des 18. Thüringentages 2023 |
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BV 014/23 |
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Ö 11 |
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Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 003/23 |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 012/23 |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 013/23 |
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N 5 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 141/22 |
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N 6 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 009/23 |
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N 7 |
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(nichtöffentlich) |
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