Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die in der Anlage beigefügte
Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden.
Begründung:
Eine Sondernutzung kommt im Bereich der öffentlichen Straßen in Betracht und liegt vor, wenn die Straße, Plätze etc. über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden soll. Das heißt, immer wenn eine öffentliche Fläche anders genutzt wird als in der Regel üblich, spricht man von einer Sondernutzung die gemäß § 16 Straßengesetz einer Sondernutzungserlaubnis bedarf.
Die Sondernutzungssatzung der Stadt Schmalkalden stammt aus dem Jahr 1995. Die Satzung wurde seitens der Verwaltung nicht inhaltlich, sondern nur redaktionell (Anpassung DM / € Betrag) überarbeitet. Wie im Wirtschaftsförderausschuss am 13.04.2023 festgelegt, besteht künftig für gemeinnützige Vereine die Möglichkeit auf Gebührenerlass der Sondernutzung mittels Antragstellung und Prüfung sowie Beschlussfassung des Kulturausschusses.
Gleichfalls ist die noch existierende Sondernutzungssatzung der Gemeinde Wernshausen aufzuheben, da durch die Eingemeindung des Ortsteiles die Anwendung der Sondernutzungssatzung der Stadt Schmalkalden ausschließlich erfolgt.
*) klarstellend wird festgehalten: - Parteiveranstaltungen sind gebührenfrei - bei Abweichungen von der Satzung (für besondere Veranstaltungen oder Veranstaltungen ehrenamtlicher Vereine auf dem Altmarkt) entscheidet der Kulturausschuss über die Gebührenbefreiung - bei den Punkten mit „?“ wird dem Gebührenvorschlag der Verwaltung zugestimmt
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||