Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 010/23  

 
 
Betreff: Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32 Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Kirchner, Stefanie
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
24.01.2023 
26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
14.03.2023 
27. Sitzung des erweiterten Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
06.02.2023 
32. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden zurückgestellt   
27.03.2023 
33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (015/23S)
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Verkehr Vorberatung
13.03.2023    Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Verkehr      
Anlagen:
Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die in der Anlage beigefügte

 

Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden.

 

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Begründung:

 

Eine Sondernutzung kommt im Bereich der öffentlichen Straßen in Betracht und liegt vor, wenn die Straße, Plätze etc. über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden soll. Das heißt, immer wenn eine öffentliche Fläche anders genutzt wird als in der Regel üblich, spricht man von einer Sondernutzung die gemäß § 16 Straßengesetz einer Sondernutzungserlaubnis bedarf.

 

Die Sondernutzungssatzung der Stadt Schmalkalden stammt aus dem Jahr 1995. Die Satzung wurde seitens der Verwaltung nicht inhaltlich, sondern nur redaktionell (Anpassung DM / € Betrag) überarbeitet. Wie im Wirtschaftsförderausschuss am 13.04.2023 festgelegt, besteht künftig für gemeinnützige Vereine die Möglichkeit auf Gebührenerlass der Sondernutzung mittels Antragstellung und Prüfung sowie Beschlussfassung des Kulturausschusses.

 

Gleichfalls ist die noch existierende Sondernutzungssatzung der Gemeinde Wernshausen aufzuheben, da durch die Eingemeindung des Ortsteiles die Anwendung der Sondernutzungssatzung der Stadt Schmalkalden ausschließlich erfolgt. 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von:

       HHSt: 1100.1000

Ausgabe:

       in Höhe von:

       HHSt:

siehe Begründung und Anlagen

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

14.03.2023

-

-

-

 

*)

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

13.03.2023

3

-

1

 

*)

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

*)

klarstellend wird festgehalten:

-          Parteiveranstaltungen sind gebührenfrei

-          bei Abweichungen von der Satzung (für besondere Veranstaltungen oder Veranstaltungen ehrenamtlicher Vereine auf dem Altmarkt) entscheidet der Kulturausschuss über die Gebührenbefreiung

-          bei den Punkten mit „?“ wird dem Gebührenvorschlag der Verwaltung zugestimmt

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden (417 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   25.03.2023 18:11:58   Thomas Kaminski