Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Informationen des Bürgermeisters  

 
 
32. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtrat
Datum: Mo, 06.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 20:43
Raum: Rathaussaal
Ort:

 

-          Herr Kaminski heißt zunächst alle Anwesenden im Rathaussaal willkommen, wo heute erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie die Stadtratssitzung stattfindet. Die „Werra-Aue“ kann wieder für Veranstaltungen genutzt werden, was die Stadt unterstützen möchte. Derzeit finden verschiedene Karnevalsveranstaltungen in der „Werra-Aue“ statt.
 

Herr Simon betritt um 18:04 Uhr den Sitzungssaal, sodass nun 20 stimmberechtigte Stadträte anwesend sind.

 

-          Der Bürgermeister teilt mit, dass der erste Haushaltsentwurf 2023 fertig und seit heute in Allris® eingestellt ist.
Das Haushaltsvolumen beträgt 55 Mio. €.
Der Stellenplan ist noch im Detail zwischen Hauptamt und Kämmerei abzustimmen.
Größte Belastungen des Haushalts sind die Personalkosten sowie die großen Baumaßnahmen, z.B. Stadion. Weiterhin sind beispielsweise der Umbau des Ratskellers oder Straßenreparaturmaßnahmen (in größerem Umfang als in den letzten Jahren) enthalten. Zudem wurde versucht, die Anregungen aus den Ortsteilen aufzunehmen.

Herr Kaminski bittet alle Stadtratsmitglieder darum, den Haushaltsentwurf einzusehen.
 

-          Der Bürgermeister beantwortet eine schriftliche Anfrage der AfD-Fraktion; die entsprechenden Übersichten werden im Nachgang der heutigen Stadtratssitzung in Allris® eingestellt:

  1. Für B-Planung, Erschließungsplanung und Projektsteuerung summieren sich die Kosten in den Jahren 2019-2022 auf 1.346.167,25 €. Die Einnahmen aus Fördermitteln belaufen sich auf 1.486.679,89 € (insgesamt in 2022). Baukosten fallen erst ab März/April 2023 an.
  2. Die Abrisskosten Jenpräzision betragen 957.385,84 € (in 2022). Gemäß Vereinbarung wurden 198.020,00 € vereinnahmt (ebenfalls in 2022).
    In 2023 sind nochmals etwa 200.000 € zu investieren, bei einer 90%igen Förderung.
    Die Aufschlüsselung aller Einnahmen/Ausgaben wird nach Abschluss der Abrissmaßnahme konkretisiert.
  3. Für Grundstückserwerbe/-tausche wurden in Summe 1.763.355,62 € verauslagt (einschließlich Kaufnebenkosten i.H.v. 36.529,17 €). Bei einer insgesamt erworbenen Grundstücksfläche von 351.038 m² ergibt sich damit ein Preis von 5,02 €/m².
    Die Grundstücksgeschäfte sind zu 99,9 % abgeschlossen, nur noch für eine Fläche von 3.000 m² im Randbereich besteht Klärungsbedarf (mit Erbengemeinschaft und Miteigentümergemeinschaft, im Zusammenhang mit der Baumaßnahme der L 1026).

Die Aufschlüsselung nach einzelnen Kauf-/Tauschvorgängen (Eigentumsnachweise) wird über Allris® zur Verfügung gestellt.

  1. Die Frage nach konkret interessierten Investoren kann Herr Kaminski nicht öffentlich beantworten, sodass er die AfD-Fraktion gebeten hatte, die Wirtschaftsförderung, Frau Handy, zu kontaktieren.
    Die Netto-Fläche der Gewerbegrundstücke beträgt 23 ha. In 2023 werden die Verträge für den Verkauf von insgesamt 12 ha Gewerbeflächen an 3 interessierte Unternehmen zu schließen sein. Bei Um-Entwicklung der Unternehmen von einem an einen anderen Standort fällt die Gewerbesteuer zunächst geringer aus. Die Stadt möchte ihren Unternehmen jedoch nicht vordergründig zur Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen Investitionen ermöglichen, sondern zur Schaffung attraktiver Arbeitsplatzangebote. Die Investitionen schreiben die Unternehmen zudem über mehrere Jahre ab, sodass sich diese nicht einmalig auswirken. Außerdem gestalten sich nach der Investition die Abläufe in den Unternehmen effizienter und produktiver, was im Regelfall zu höheren Erlösen und damit zu steigenden Gewerbesteuern führt.
    Die Solvenz der Unternehmen wurde nicht geprüft. Die Unternehmen im Bereich der Stadt Schmalkalden zahlen jedoch ihre Gewerbesteuer, sodass daher zunächst davon auszugehen ist, dass diese solvent sind. Außerdem wird bei den Grundstücksveräußerungsvorgängen eine Bauverpflichtung mit aufgenommen, nach der die Fläche innerhalb von 5 Jahren zu entwickeln ist.
    Für die übrigen 11 ha Gewerbefläche gibt es bereits Interessenten. Die konkrete Bedienung der Nachfrage muss noch abgestimmt werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, entsprechendes Kartenmaterial bei der Wirtschaftsförderung einzusehen, aus dem hervorgeht, welche Unternehmen an welchen Flächen interessiert sind.
  2. Für die Fördermittelzusage wurde zunächst ein rechtskräftiger B-Plan sowie das Eigentum des überwiegenden Grundstücksteils benötigt. Beide Bedingungen sind erfüllt. Die weiteren Auflagen sind alle erfüllbar – weshalb der Fördermittelgeber Ende 2022 auch die ersten Fördermittel von 1,487 Mio. € ausgezahlt hat.
  3. Die Grundstücksangelegenheit Schwallunger Sandgrube wurde Ende 2022 notarvertraglich geregelt. Die Abwicklung läuft. Die Fälligkeit wird voraussichtlich im I. Quartal 2023 eintreten. Der Kaufpreis ist in 2022 haushaltsrelevant, ein entsprechender Haushaltsrest wurde gebildet.


Wenn sich Nachfragen ergeben oder Konkretisierungen erforderlich sind, steht der Bürgermeister gerne zur Verfügung.

Herr Liebaug bittet darum, den Stadträten auch den Fördermittelbescheid über Allris® zur Verfügung zu stellen. Dies sagt Herr Kaminski zu.

 

-          Bezüglich der Bitte von Herrn P. Hammen um eine Zusammenkunft der städtischen Wasser-/Abwasserzweckverbandsräte gibt der Bürgermeister den Hinweis, dass zeitnah ein Termin festgelegt wird. Vorab der nächsten Verbandsversammlung am 09.03.2023 soll sich, zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden, vorbereitet und vor-abgestimmt sowie konkrete Fragen von Herrn P. Hammen besprochen werden.
 

-          Herr Kaminski informiert über eine Petition, die in Allris® unter „allg. Dokumente“ → „Informationen“ eingesehen werden kann:
Im Oktober 2022 wurde dem Bürgermeister ein Brief von einem Bürger aus Hannover zugeschickt mit der Bitte, die Wilhelm-Pieck-Straße in Niederschmalkalden umzubenennen, weil der Bürger den Straßennamen als Diskriminierung empfindet. Da der Brief jedoch nicht eingegangen ist, konnte keine Beantwortung erfolgen. Der Bürger hat sich sodann an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtages gewandt, der bis Mitte März eine Stellungnahme erwartet. Diese wird seitens des Bürgermeisters dahingehend erfolgen, dass der Umgang mit Straßennamen eine kommunale Angelegenheit ist. Eine Beratung im Bauausschuss, im Stadtrat sowie im Ortsteilrat Wernshausen wird es aber geben.