Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden Hier: Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden  

 
 
32. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 6 Beschluss:001/23S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 20:43
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 147/22 Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
Hier: Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/1 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Glienke, Robert

 

Herr Kaminski legt dar, dass folgende wesentliche Änderungen aufgenommen und im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich beraten wurden: die Anpassung der Aufwandsentschädigungen der Ortsteilbürgermeister, die Ermächtigung des Bürgermeisters auch zum Grundstückserwerb bis 15.000 € (nach Vorberatung im Bauausschuss) sowie eine Regelung für einen hauptamtlichen Ersten Beigeordneten. Zudem soll, gemäß Empfehlung aus dem Haupt- und Finanzausschuss und aus Gründen der politischen Parität, neben dem hauptamtlichen die Möglichkeit für zwei ehrenamtliche Beigeordnete geschaffen werden.

 

Herr Abicht empfiehlt, die Thematik „hauptamtlicher Beigeordneter“ zurückzustellen, um zunächst den heute zur Verfügung gestellten Haushaltsentwurf einsehen zu können. Dem entgegnet der Bürgermeister, dass die Entscheidung für oder gegen einen hauptamtlichen Beigeordneten unabhängig vom Haushalt zu treffen ist, da der Beschluss zunächst die „Struktur“ bzw. rechtliche Möglichkeit schafft und für diesen „Rechtsrahmen“ der Haushalt nicht notwendig ist. Alles Weitere, wie beispielsweise die konkreten Aufgaben des hauptamtlichen Beigeordneten oder die Darstellung der Stelle im Stellenplan, ist erst im nächsten Schritt festzulegen.

Herr Danz bekräftigt, dass er das Ansinnen, wieder einen hauptamtlichen Beigeordneten zu etablieren, grundsätzlich mitträgt und diese Option daher heute auf den Weg gebracht werden sollte.

 

Frau Dr. Blaschke betritt um 19:04 Uhr den Sitzungssaal. Damit sind ab jetzt 21 stimmberechtigte Stadträte anwesend.

 

Herr Abicht wäre mit dem Vorschlag von Herrn Liebaug, über den Punkt separat abzustimmen, einverstanden. Herr Kaiser möchte jedoch über eine Änderung der Hauptsatzung (gemäß Beschlussvorlage) entscheiden. Er fasst zusammen, dass die Ermächtigung des Bürgermeisters auch für Grundstückserwerbe bis 15.000 € der gängigen Praxis entspricht, zumal alle Grundstücksgeschäfte vorberaten werden. Der Antrag des Bürgermeisters für den hauptamtlichen Beigeordneten „wurde Zeit“, und über die Anpassung der Aufwandsentschädigung der Ortsteilbürgermeister im Sinne einer finanziellen Aufwertung dieses Ehrenamtes freut er sich.

 

Herr Lorenzsst sodann über den von Herrn Abicht gestellten Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen, die Beschlussfassung zu verschieben, bis der Haushaltsentwurf 2023 einschließlich Stellenplan eingesehen wurde:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

4

17

-

-

-

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Der Vorsitzende möchte daraufhin über die Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung abstimmen lassen. Auf Nachfrage von Herrn Liebaug stellt Herr Lorenz die Beschlussvorlage inklusive der Möglichkeit 3 aus dem Beiblatt (1 hauptamtlicher Beigeordneter sowie 2 ehrenamtliche Beigeordnete) zur Abstimmung. Die Stadträte stimmen mehrheitlich zu.

 

 


Beschluss Nr. 001/23S

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage im Entwurf beigefügte Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

17

3

1

-

-