Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Allgemeinverfügung der Stadt Schmalkalden zur Durchführung des 18. Thüringentages 2023  

 
 
32. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 10 Beschluss:003/23S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 20:43
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 014/23 Allgemeinverfügung der Stadt Schmalkalden zur Durchführung des 18. Thüringentages 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32 Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Kirchner, Stefanie

 

Frau Kirchner erläutert, dass die Allgemeinverfügung zur Regelung des kompletten Veranstaltungsgeländes des Thüringentags dient. Insbesondere tritt die Sondernutzung für den Thüringentrag außer Kraft (jeder Händler wird extra geregelt). Darüber hinaus ist die Regelung des ruhenden Verkehrs enthalten, die Anwohner werden noch entsprechend benachrichtigt.

Die Regelung per Allgemeinverfügung ist üblich und von der Staatskanzlei vorgegeben. Die Stadt hat sich an Sömmerda und Apolda (vorangegangene Thüringentage) orientiert.

 

Herr Gellert weist auf eine redaktionelle Änderung unter Punkt III. der Allgemeinverfügung hin, die das Ordnungsamt noch aufnehmen wird.

 

Herr Abicht hinterfragt die Finanzierung des Thüringentags. Der Stadtrat hatte dem Thüringentag in Schmalkalden zugestimmt, da die Finanzierung abgedeckt war. Im Januar war jedoch der Tagespresse zu entnehmen, dass die Stadt einen Teil der Kosten finanziert. Deshalb möchte Herr Abicht wissen, ob hier eine Grundsatzentscheidung getroffen wurde, ohne den Stadtrat einzubeziehen.

Herr Kaminski schildert, dass die Stadt 1,2 Mio. € abbilden muss, wie zur Sitzung des Kultur-Ausschusses am 02.02.2023 bereits dargestellt wurde. Zum einen ist bei der Umsatzsteuer eine Finanzierungslücke entstanden, die sich im Haushaltsentwurf ablesen lässt. Zum andern tätigt die Stadt einige Investitionen, die sie über den Thüringentag hinaus nutzt. Ziel ist eine nahezu 100%ige Kostendeckung über Sponsor-Mittel. Die Finanzierung des Thüringentags ist zudem unabhängig von der hier zu beschließenden Allgemeinverfügung zu betrachten, da diese keine Kosten auslöst.

Frau Dr. Simon fragt nach, ob bezüglich den in der Tagespresse genannten städtischen Kosten von 200.000 € ein entsprechender Stadtratsbeschluss zu fassen ist. Der Bürgermeister bietet an, dem Stadtrat vor dem Auslösen von Kosten (Auftragsvergabe unter TOP 4 nichtöffentlich) die Finanzierung des Thüringentags darzustellen. Er wiederholt, dass die Finanzierung auf dem Modell „Sponsoring“ beruht und ein Teil dessen noch nicht gesichert ist. Das Gesamtvolumen des Thüringentags überschreitet die 2 Mio. € deutlich; die Differenz wird von dem städtischen Partner übernommen.

Herr Liebaug möchte wissen, in welchem Haushalt der Thüringentag dargestellt ist, da das Haushaltsjahr 2022 beendet und der Haushalt 2023 noch nicht beschlossen ist. Dazu legt Herr Kaminski dar, dass aktuell Aufträge im Volumen von 50.000 € ausgelöst wurden, die finanziell aus einer entsprechenden Einnahme von 50.000 € aus dem Haushalt 2022 gedeckt sind. Weitere Aufträge sind nicht ausgelöst.

 

Herr Abicht stellt klar, dass die AfD dem Thüringentag sowie der Allgemeinverfügung zustimmt. Lediglich die Finanzierungssituation stand für die AfD in Frage. Laut Herrn Kaminski kann der Thüringentag in inhaltlicher sowie finanzieller Hinsicht mittlerweile ziemlich konkret dargestellt werden, sodass er vorschlägt, alle Stadträte zu einer Info-Veranstaltung einzuladen.

 

Weiteren Redebedarf gibt es nicht. Herr Lorenz stellt die Beschlussvorlage daraufhin zur Abstimmung. Die Stadträte stimmen der Allgemeinverfügung einstimmig zu.

 

 


Beschluss Nr. 003/23S

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die in der Anlage beigefügte Allgemeinverfügung der Stadt Schmalkalden zur Durchführung des Thüringentages 2023.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

21

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