Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Schmalkalden vom 20.04.2023, AZ.: 12-0768.063.21, stellt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021 fest.
01.06.2023 - Rechnungsprüfungsausschuss
N 7 - Empfehlung
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13.06.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - Empfehlung
Sodann gibt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgendeBeschlussempfehlungan den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Schmalkalden vom 20.04.2023, AZ.: 12-0768.063.21, stellt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021 fest.
Ja
Nein
Enthaltungen
Befangenheit
abwesend
5
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-
-
-
26.06.2023 - Stadtrat
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 099/23S
Beschluss Nr. 099/23S
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Schmalkalden vom 20.04.2023, AZ.: 12-0768.063.21, stellt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021 fest.