Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Zu diesem Sachverhalt gibt es keine Wortmeldungen.
Unter der Maßgabe, dass die Sachverhalte nach Auffinden der fehlenden Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss erneut vorgelegt werden, geht folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Schmalkalden vom 20.04.2023, AZ.: 12-0768.063.21, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung des Bürgermeisters.
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