Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Zu diesem Sachverhalt gibt es keine Wortmeldungen.
Unter der Maßgabe, dass die Sachverhalte nach Auffinden der fehlenden Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss erneut vorgelegt werden, geht folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Schmalkalden vom 20.04.2023, AZ.: 12-0768.063.21, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung des Bürgermeisters.
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