Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Der Kämmerer erläutert, dass der Prüfbericht 2019 keine Beanstandungen oder Auflagen beinhaltet, sondern lediglich die Feststellung der Inhalte der Jahresrechnung an sich. Die Jahresrechnung hat der Stadtrat bereits beschlossen. Diese ist nun auf Grundlage des Prüfberichts festzustellen.
Folgende Beschlussempfehlung gibt der Haupt- und Finanzausschuss sodann an den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Schmalkalden vom 20.04.2023, AZ.: 12-0768.063.19, stellt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2019 fest.
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