Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Wie der Bürgermeister informiert, beauftragt die TEN ein Planfeststellungsverfahren, da im Rahmen der Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebietes Schmalkalden-Schwallungen 1-2 Masten umzuversetzen sind. Das Verfahren dauert ca. 1 Jahr. Die Stadt hat die Kosten zu tragen, eine 75 %-ige Förderung steht in Aussicht. Zur Risikominimierung erfolgt die Auftragserteilung nach und nach, da sich die Bruttogesamtkosten auf ≈ 300.000 € belaufen. Die Verfahrensweise ist vergleichbar mit dem Gewerbegebiet B 19. Glücklicherweise ist ein Planfeststellungsverfahren rechtlich ausreichend. Anfangs wurde von einem Raumordnungsverfahren ausgegangen – welches etwa 3 Jahre angedauert hätte.
Hinsichtlich der Haushaltsmittel (Vorgriff auf 2024 und Berücksichtigung im Finanzplan sowie im Investitionsprogramm) möchte Herr Abicht wissen, ob die Maßnahme bereits in 2023 beginnen soll. Dies bestätigt Herr Hilpert. Finanzielle Ansprüche können erst ab dem 01.01.2024 gegenüber der Stadt Schmalkalden erhoben werden. Das finanzielle Risiko beträgt somit 55.000 €, sollte die Förderung entfallen oder die Grundstückserwerbe nicht umsetzbar sein, wie Herr Kaminski ergänzend anmerkt. Der Vertrag wird jetzt geschlossen, um den zeitlichen Verlust (Einhaltung des LOI) zu minimieren.
Die Ausschussmitglieder geben dem Stadtrat folgende Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beschließ:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||